Die Marke doGSport Hundetraining steht für modernes, wissenschaftlich fundiertes und tierschutzkonformes Hundetraining. Ziel sämtlicher Leistungen ist die individuelle Förderung des Mensch-Hund-Teams unter Berücksichtigung des jeweiligen Ausbildungsstandes, der körperlichen Voraussetzungen sowie des Tierwohls.

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen schaffen einen klaren und transparenten rechtlichen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmer und seinen Kundinnen und Kunden. Sie dienen der gegenseitigen Rechtssicherheit und bilden die Grundlage für sämtliche angebotenen Leistungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen

doGSport Hundetraining 
Einzelunternehmen
(im Folgenden „Unternehmer“)

und seinen Kunden (im Folgenden „Kunde“).

Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.


1.2 Erfasste Leistungen

Diese AGB gelten insbesondere für folgende Leistungen des Unternehmers:

  • Einzeltrainings
  • Gruppentrainings
  • Hundesporttraining
  • Alltagstraining
  • Hundefitness und Bewegungstraining
  • Hundemassage
  • SocialWalks
  • Workshops
  • Seminare
  • Vorträge
  • Sachkundekurse
  • Veranstaltungen
  • Online-Angebote
  • digitale Inhalte
  • Mitgliederbereiche (insbesondere die doGSport Academy)
  • Programme mit fixer Laufzeit
  • Abonnementmodelle
  • Platznutzungen
  • Beratungsleistungen
  • den Verkauf von Waren und Gutscheinen

sowie sämtliche vergleichbaren oder künftig angebotenen Leistungen.


1.3 Geltung gegenüber Unternehmern und Verbrauchern

Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB), soweit nicht ausdrücklich zwischen diesen unterschieden wird.

Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere jene des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) sowie sonstiger verbraucherschützender Vorschriften, bleiben unberührt.


1.4 Entgegenstehende Bedingungen

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde vom Unternehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Das gilt auch dann, wenn der Unternehmer einer Einbeziehung fremder Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.


1.5 Rangfolge der Vertragsunterlagen

Bei Widersprüchen zwischen einzelnen Vertragsbestandteilen gilt folgende Reihenfolge:

  1. individuelle schriftliche Vereinbarungen
  2. Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots
  3. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  4. allfällige ergänzende Nutzungsbedingungen (z. B. Mitgliederbereich, Onlineplattformen oder Buchungssysteme)

1.6 Änderungen der AGB

Der Unternehmer ist berechtigt, diese AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse jederzeit anzupassen oder zu ändern.

Für bestehende Dauerschuldverhältnisse (insbesondere Abonnements) werden Änderungen dem Kunden in Textform bekannt gegeben. Änderungen gelten nur insoweit, als sie gesetzlich zulässig sind und dem Kunden keine unzumutbare Benachteiligung entstehen.


1.7 Vertragssprache und Rechtsordnung

Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.


Grundsatz der Zusammenarbeit

Der Unternehmer verfolgt einen ganzheitlichen, wissenschaftlich fundierten und tierschutzkonformen Ausbildungsansatz. Ziel sämtlicher Leistungen ist die individuelle Förderung des Mensch-Hund-Teams unter Berücksichtigung des jeweiligen Ausbildungsstandes, der körperlichen Voraussetzungen sowie des Wohlbefindens des Hundes.

Die Auswahl geeigneter Trainingsmethoden, Übungen und Organisationsformen obliegt ausschließlich dem Unternehmer.


2. Vertragsabschluss, Buchung und Kommunikation

2.1 Vertragsabschluss

Die Präsentation der Leistungen auf der Website, in sozialen Medien, in Broschüren oder sonstigen Informationsmedien stellt kein verbindliches Angebot im rechtlichen Sinn dar, sondern eine unverbindliche Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.

Ein Vertrag kommt erst zustande durch

  • die Anmeldung oder Buchung des Kunden und
  • die ausdrückliche Annahme oder Bestätigung durch den Unternehmer.

Die Annahme kann insbesondere erfolgen durch:

  • eine schriftliche Buchungsbestätigung,
  • eine Terminbestätigung,
  • eine elektronische Bestätigung (z. B. über das Buchungssystem),
  • oder durch tatsächliche Erbringung der vereinbarten Leistung.

Der Unternehmer ist nicht verpflichtet, Buchungsanfragen anzunehmen.


2.2 Buchungsmöglichkeiten

Anmeldungen und Buchungen können insbesondere erfolgen über

  • das Online-Buchungssystem (z. B. Zeeg),
  • E-Mail,
  • Telefon,
  • Messenger-Dienste,
  • persönlich vor Ort,
  • oder auf sonstigem vom Unternehmer angebotenen Weg.

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche bei der Buchung gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.

Änderungen der Kontaktdaten sind dem Unternehmer unverzüglich bekanntzugeben.


2.3 Verbindlichkeit der Anmeldung

Mit Abgabe einer Anmeldung erklärt der Kunde verbindlich, die gebuchte Leistung in Anspruch nehmen zu wollen.

Mit Vertragsabschluss erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung als verbindlich an.


2.4 Online-Buchungssystem

Soweit der Unternehmer ein Online-Buchungssystem verwendet (derzeit insbesondere Zeeg), gelten ergänzend die dort dargestellten Buchungsinformationen.

Der Kunde ist verpflichtet,

  • die im Buchungssystem hinterlegten Daten sorgfältig zu prüfen,
  • Termine selbständig zu verwalten,
  • sowie Terminbestätigungen und Erinnerungen zu beachten.

Technische Probleme des Buchungssystems, die außerhalb des Einflussbereiches des Unternehmers liegen, begründen keinen Anspruch auf Schadenersatz oder kostenfreie Ersatzleistungen.


2.5 Kommunikation

Die Kommunikation zwischen Unternehmer und Kunde erfolgt insbesondere über

  • E-Mail,
  • Telefon,
  • WhatsApp,
  • das Buchungssystem,
  • oder andere vom Unternehmer bekanntgegebene Kommunikationswege.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass organisatorische Mitteilungen, Termininformationen sowie sonstige vertragsrelevante Informationen über diese Kommunikationswege erfolgen dürfen.


2.6 WhatsApp-Gruppen

Für Gruppentrainings, Programme oder Veranstaltungen können WhatsApp-Gruppen eingerichtet werden.

Diese dienen ausschließlich der organisatorischen Kommunikation.

Insbesondere können dort bekanntgegeben werden:

  • Trainingstermine,
  • Treffpunkte,
  • kurzfristige Änderungen,
  • wetterbedingte Verschiebungen,
  • organisatorische Hinweise,
  • Trainingsinformationen.

Mitteilungen gelten mit Veröffentlichung in der jeweiligen WhatsApp-Gruppe als ordnungsgemäß bekanntgegeben.

Der Kunde verpflichtet sich, diese Informationen regelmäßig zur Kenntnis zu nehmen.

Ein Anspruch auf zusätzliche Verständigung über andere Kommunikationswege besteht nicht.

Kann oder möchte ein Kunde WhatsApp nicht verwenden, hat er dies dem Unternehmer vor Vertragsabschluss bekanntzugeben.

Der Unternehmer wird sich in diesem Fall bemühen, organisatorische Informationen auf andere geeignete Weise zu übermitteln. Ein Anspruch auf gleichwertige oder zeitgleiche Information besteht jedoch nicht.


2.7 Elektronische Kommunikation

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, vertragsbezogene Informationen in elektronischer Form zu erhalten.

Hierzu zählen insbesondere

  • Rechnungen,
  • Terminbestätigungen,
  • Zahlungsinformationen,
  • Trainingsunterlagen,
  • Mitgliederinformationen,
  • Newsletter (soweit eine Einwilligung vorliegt),
  • digitale Trainingspläne,
  • Zugangsdaten.

Gesetzliche Formerfordernisse bleiben unberührt.


2.8 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sowie des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG).

Soweit dem Verbraucher gesetzlich ein Widerrufsrecht zusteht, richtet sich dieses ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Das Widerrufsrecht kann insbesondere bei Dienstleistungen vorzeitig erlöschen, wenn

  • der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass mit der Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird,
  • und gleichzeitig bestätigt, dass ihm bekannt ist, dass dadurch das Widerrufsrecht nach vollständiger Vertragserfüllung verloren geht.

Für digitale Inhalte gelten die gesetzlichen Bestimmungen des FAGG.


2.9 Ablehnung von Buchungen

Der Unternehmer behält sich das Recht vor, Buchungen oder Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Dies gilt insbesondere, wenn

  • die Sicherheit anderer Teilnehmer gefährdet erscheint,
  • der Trainingsbetrieb erheblich beeinträchtigt würde,
  • gesetzliche Vorgaben entgegenstehen,
  • das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist,
  • offene Forderungen aus früheren Vertragsverhältnissen bestehen,
  • oder sonstige sachliche Gründe vorliegen.

Bereits geleistete Zahlungen für nicht zustande gekommene Vertragsverhältnisse werden in diesem Fall unverzüglich rückerstattet.

2.10 Terminvergabe

Termine werden ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Ein Anspruch auf bestimmte Wochentage, Uhrzeiten, Trainer, Trainingsorte oder kurzfristige Terminvergabe besteht nicht. Die Einteilung der Termine erfolgt unter Berücksichtigung der betrieblichen Möglichkeiten sowie der organisatorischen Erfordernisse des Unternehmers.

3. Leistungsangebot und Leistungsumfang

3.1 Gegenstand der Leistungen

Der Unternehmer bietet Dienstleistungen rund um Ausbildung, Beschäftigung, Bewegung und Förderung von Hunden sowie deren Haltern an.

Das Leistungsangebot umfasst insbesondere:

  • Einzeltrainings
  • Gruppentrainings
  • Alltagstraining
  • Hundesporttraining
  • Hundefitness und Bewegungstraining
  • Hundemassage
  • SocialWalks
  • Workshops
  • Seminare
  • Vorträge
  • Sachkundekurse
  • Programme mit fixer Laufzeit
  • Abonnementleistungen
  • digitale Inhalte
  • Mitgliederbereiche (insbesondere die doGSport Academy)
  • Beratungsleistungen
  • Platznutzungen
  • den Verkauf von Waren und Gutscheinen

Der Unternehmer ist berechtigt, das Leistungsangebot jederzeit zu erweitern, anzupassen oder einzuschränken, soweit dadurch bereits bestehende Vertragsverhältnisse nicht unzulässig beeinträchtigt werden.


3.2 Art der Leistung

Sämtliche Leistungen erfolgen nach bestem Wissen, auf Grundlage aktueller fachlicher Erkenntnisse sowie unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen des jeweiligen Mensch-Hund-Teams.

Die Auswahl der Trainingsmethoden, Übungen, Trainingsmittel, Organisationsformen sowie der zeitliche Ablauf der Ausbildung obliegen ausschließlich dem Unternehmer.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Trainingsmethode oder einen bestimmten Trainingsaufbau besteht nicht.


3.3 Individuelle Trainingsgestaltung

Jeder Hund verfügt über unterschiedliche körperliche, gesundheitliche, genetische und lernbiologische Voraussetzungen.

Aus diesem Grund erfolgt jede Trainingsplanung individuell.

Der Unternehmer entscheidet nach fachlichem Ermessen insbesondere über

  • Trainingsinhalt,
  • Trainingsumfang,
  • Trainingsintensität,
  • Trainingsdauer,
  • Pausen,
  • Übungsaufbau,
  • Gruppeneinteilung,
  • Einsatz von Trainingshilfsmitteln,
  • Auswahl geeigneter Trainingsorte.

3.4 Kein Erfolg geschuldet

Der Unternehmer schuldet ausschließlich die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen.

Ein bestimmter Ausbildungs-, Trainings- oder Verhaltenserfolg wird ausdrücklich nicht geschuldet.

Der tatsächliche Erfolg hängt insbesondere ab von

  • der Mitarbeit des Kunden,
  • der regelmäßigen Umsetzung der Trainingsinhalte,
  • dem Gesundheitszustand des Hundes,
  • den Haltungsbedingungen,
  • genetischen Voraussetzungen,
  • Umwelteinflüssen,
  • der Motivation des Hundes.

3.5 Mitwirkungspflicht des Kunden

Ein nachhaltiger Trainingserfolg setzt die aktive Mitarbeit des Kunden voraus.

Der Kunde verpflichtet sich insbesondere,

  • Trainingsanweisungen gewissenhaft umzusetzen,
  • empfohlene Übungen regelmäßig durchzuführen,
  • Veränderungen des Gesundheitszustandes mitzuteilen,
  • Rückmeldungen wahrheitsgemäß zu geben,
  • den Hund weder vorsätzlich noch fahrlässig zu überfordern.

Unterbleibt die Mitwirkung des Kunden, kann dies den Trainingserfolg erheblich beeinträchtigen.

Hieraus entstehen keinerlei Ansprüche gegenüber dem Unternehmer.


3.6 Abgrenzung zu tierärztlichen Leistungen

Die Leistungen des Unternehmers stellen keine veterinärmedizinischen Leistungen dar.

Insbesondere erfolgen durch den Unternehmer keine

  • Diagnosen,
  • tierärztlichen Untersuchungen,
  • Therapien,
  • Heilbehandlungen,
  • medizinischen Behandlungen,
  • Arzneimittelanwendungen,
  • tierärztlichen Beratungen.

Die Tätigkeit erfolgt ausschließlich im Rahmen des gesetzlich zulässigen Berufsbildes.


3.7 Tierärztliche Abklärung

Bestehen Anhaltspunkte für

  • Schmerzen,
  • Erkrankungen,
  • Verletzungen,
  • Lahmheiten,
  • neurologische Auffälligkeiten,
  • orthopädische Probleme,
  • sonstige gesundheitliche Einschränkungen,

kann der Unternehmer den Kunden auffordern, den Hund vor Fortsetzung des Trainings tierärztlich untersuchen zu lassen.

Bis zur entsprechenden Abklärung kann die Durchführung einzelner Übungen oder der gesamten Leistung verweigert werden.

Hieraus entstehen keinerlei Schadenersatz- oder Ersatzansprüche.


3.8 Gesundheit und Belastbarkeit

Der Unternehmer ist berechtigt, Übungen jederzeit anzupassen oder abzubrechen, wenn dies aus fachlicher Sicht zum Schutz des Hundes erforderlich erscheint.

Dies gilt insbesondere bei

  • Überforderung,
  • Erschöpfung,
  • Schmerzen,
  • Stressanzeichen,
  • gesundheitlichen Einschränkungen,
  • ungünstigen Witterungsverhältnissen,
  • Sicherheitsrisiken.

Die Entscheidung hierüber trifft ausschließlich der Unternehmer.


3.9 Trainingsorte

Leistungen können insbesondere stattfinden

  • am Trainingsgelände,
  • in den Betriebsräumlichkeiten,
  • im öffentlichen Raum,
  • beim Kunden,
  • online,
  • oder an sonstigen geeigneten Orten.

Der Unternehmer entscheidet unter Berücksichtigung der jeweiligen Trainingsziele über den geeigneten Trainingsort.


3.10 Digitale Leistungen

Digitale Inhalte, Videos, Trainingspläne, Webinare, Online-Beratungen und Inhalte der doGSport Academy dienen ausschließlich der Unterstützung des praktischen Trainings.

Sie ersetzen weder

  • individuelles Hundetraining,
  • eine tierärztliche Untersuchung,
  • noch eine veterinärmedizinische Behandlung.

Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden.


3.11 Änderungen des Leistungsumfangs

Der Unternehmer ist berechtigt, einzelne Leistungen organisatorisch anzupassen, sofern

  • der Gesamtcharakter der Leistung erhalten bleibt,
  • die Änderung sachlich gerechtfertigt ist,
  • und dem Kunden hierdurch keine unzumutbaren Nachteile entstehen.

Dies betrifft insbesondere

  • Trainingsorte,
  • Trainer,
  • Trainingszeiten,
  • Gruppenzusammensetzungen,
  • Trainingsmethoden,
  • digitale Ersatzangebote.

Trainingsphilosophie

Die Leistungen des Unternehmers orientieren sich an einem modernen, wissenschaftlich fundierten und tierschutzkonformen Ausbildungsansatz. Ziel ist die nachhaltige Förderung des Mensch-Hund-Teams durch individuelle, faire und bedürfnisorientierte Trainingsmethoden. Auf aversive oder tierschutzwidrige Ausbildungsmethoden wird ausdrücklich verzichtet.


4. Einzeltrainings

4.1 Terminvereinbarung

Einzeltrainings finden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung statt.

Die Terminvereinbarung erfolgt insbesondere über

  • das Online-Buchungssystem,
  • E-Mail,
  • Telefon,
  • WhatsApp
  • oder persönlich.

Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin, Wochentag, Uhrzeit, Trainingsort oder Trainer besteht nicht.

Die Vergabe der Termine erfolgt nach den betrieblichen Möglichkeiten des Unternehmers.


4.2 Leistungsumfang

Der Umfang des Einzeltrainings richtet sich nach der jeweils gebuchten Leistung.

Das Einzeltraining kann insbesondere umfassen:

  • Hundetraining
  • Alltagstraining
  • Hundesporttraining
  • Hundefitness
  • Bewegungstraining
  • Hundemassage
  • Verhaltensberatung
  • Trainingsplanung
  • Videoanalyse
  • Hausbesuche
  • Online-Beratung

Der Unternehmer entscheidet nach fachlichem Ermessen über Inhalt, Ablauf und Trainingsmethoden.


4.3 Beginn und Ende der Leistung

Die vereinbarte Leistungsdauer umfasst ausschließlich den gebuchten Zeitraum.

Vor- und Nachbereitungszeiten, organisatorische Gespräche sowie Terminverwaltung sind hiervon grundsätzlich nicht umfasst, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Verspätet sich der Kunde, verkürzt sich die Trainingszeit entsprechend.

Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.


4.4 Hausbesuche und Außentermine

Werden Leistungen außerhalb der Betriebsstätte erbracht, kann der Unternehmer

  • Anfahrtskosten,
  • Wegzeiten
  • oder sonstige vereinbarte Nebenkosten

entsprechend der jeweils gültigen Preisliste verrechnen.

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass am Trainingsort sichere und geeignete Bedingungen für die Durchführung des Trainings bestehen.


4.5 Mitwirkung des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich,

  • pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen,
  • erforderliche Ausrüstung mitzubringen,
  • den Hund ausreichend gesichert zu führen,
  • wahrheitsgemäße Angaben zum Gesundheitszustand und Verhalten des Hundes zu machen,
  • den Anweisungen des Unternehmers Folge zu leisten.

4.6 Absage durch den Kunden

Ein vereinbarter Einzeltermin kann bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Absage beim Unternehmer.

Bei einer späteren Absage gilt der Termin grundsätzlich als in Anspruch genommen.

Der Unternehmer ist berechtigt, das vereinbarte Entgelt in Rechnung zu stellen, soweit gesetzlich zulässig.


4.7 Nichterscheinen

Erscheint der Kunde ohne vorherige rechtzeitige Absage nicht zum vereinbarten Termin, gilt der Termin als durchgeführt.

Ein Anspruch auf Ersatztermin, Rückerstattung oder Gutschrift besteht nicht.


4.8 Absage durch den Unternehmer

Kann ein vereinbarter Termin aus Gründen, die der Unternehmer zu vertreten hat, nicht stattfinden, wird

  • ein Ersatztermin vereinbart
  • oder die bereits bezahlte Leistung gutgeschrieben oder rückerstattet.

Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Haftungsbestimmungen.


4.9 Wetterbedingungen

Soweit die Sicherheit von Mensch oder Hund gefährdet wäre oder die Durchführung des Trainings erheblich beeinträchtigt würde, kann der Unternehmer Einzeltrainings insbesondere aufgrund von

  • Sturm,
  • Gewitter,
  • Eis,
  • Schnee,
  • extremer Hitze,
  • Hochwasser,
  • oder vergleichbaren Umständen

verschieben, verlegen oder in eine gleichwertige Leistung (z. B. Theorieeinheit, Online-Beratung oder Trainingsplanung) umwandeln.

Hieraus entstehen keine Schadenersatzansprüche.


4.10 Abbruch eines Trainings

Der Unternehmer ist berechtigt, ein begonnenes Einzeltraining jederzeit abzubrechen oder anzupassen, wenn

  • eine Gefährdung von Menschen oder Tieren besteht,
  • gesundheitliche Gründe des Hundes dies erforderlich machen,
  • tierschutzrechtliche Gründe entgegenstehen,
  • unvorhersehbare Sicherheitsrisiken auftreten,
  • der Kunde trotz Aufforderung gegen Anweisungen verstößt.

Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nur, wenn der Abbruch vom Unternehmer zu vertreten ist.


4.11 Trainingsunterlagen

Werden im Rahmen des Einzeltrainings

  • Trainingspläne,
  • Übungsanleitungen,
  • Videoanalysen,
  • Dokumentationen
  • oder sonstige Unterlagen

zur Verfügung gestellt, dienen diese ausschließlich der persönlichen Nutzung durch den Kunden.

Eine Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Unternehmers unzulässig.


4.12 Kein Anspruch auf Folgebehandlungen

Auch bei regelmäßiger Inanspruchnahme von Einzeltrainings besteht kein Anspruch auf zukünftige Terminvergaben.

Der Unternehmer entscheidet im Rahmen seiner betrieblichen Möglichkeiten über die Annahme weiterer Buchungen.


Individualität der Trainingspläne

Im Rahmen von Einzeltrainings erstellte Trainingspläne, Übungsprogramme und Empfehlungen werden individuell auf den jeweiligen Hund abgestimmt. Sie dürfen ohne vorherige fachliche Rücksprache weder auf andere Hunde übertragen noch als allgemeine Trainingsanleitung verstanden werden.


5. Gruppentrainings

5.1 Allgemeines

Gruppentrainings dienen der gemeinsamen Ausbildung mehrerer Mensch-Hund-Teams innerhalb eines strukturierten Trainingskonzeptes.

Die Gruppengröße richtet sich nach dem jeweiligen Angebot und wird vom Unternehmer festgelegt.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Gruppengröße oder Gruppenzusammensetzung besteht nicht.

Der Unternehmer ist berechtigt, Gruppen nach Ausbildungsstand, Leistungsniveau, Alter, Trainingsziel oder sonstigen fachlichen Kriterien zusammenzustellen oder jederzeit neu einzuteilen.


5.2 Durchführung

Gruppentrainings finden grundsätzlich an den vom Unternehmer bekanntgegebenen Trainingsorten statt.

Der Unternehmer ist berechtigt,

  • Trainingsorte zu ändern,
  • Gruppen zusammenzulegen,
  • Gruppen aufzuteilen,
  • Trainingsformen anzupassen,
  • Übungen zu verändern,

wenn dies aus organisatorischen, fachlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen erforderlich erscheint.


5.3 Terminplanung

Die Termine der jeweiligen Gruppentrainings werden grundsätzlich innerhalb der dafür eingerichteten WhatsApp-Gruppe bekanntgegeben und abgestimmt.

Die Trainings finden grundsätzlich in regelmäßigen Abständen und aufeinanderfolgend entsprechend dem jeweiligen Kurs- oder Ausbildungskonzept statt.

Ein Anspruch auf individuelle Terminvereinbarungen besteht nicht.


5.4 Kommunikation über WhatsApp

Für Gruppentrainings richtet der Unternehmer in der Regel eine WhatsApp-Gruppe ein.

Diese dient ausschließlich organisatorischen Zwecken.

Insbesondere werden dort bekanntgegeben:

  • Trainingstermine
  • Treffpunkte
  • Trainingsorte
  • kurzfristige Änderungen
  • wetterbedingte Verschiebungen
  • organisatorische Hinweise
  • erforderliche Ausrüstung
  • sonstige Informationen zum Trainingsbetrieb

Mitteilungen gelten mit Veröffentlichung in der jeweiligen WhatsApp-Gruppe als ordnungsgemäß bekanntgegeben.

Der Kunde verpflichtet sich, diese Informationen regelmäßig zur Kenntnis zu nehmen.

Kann oder möchte der Kunde WhatsApp nicht nutzen, hat er dies dem Unternehmer vor Vertragsabschluss mitzuteilen.

Der Unternehmer wird sich bemühen, organisatorische Informationen auf andere geeignete Weise bereitzustellen. Ein Anspruch auf gleichwertige oder zeitgleiche Information besteht jedoch nicht.


5.5 Teilnahme

Die Teilnahme erfolgt ausschließlich mit dem bei der Anmeldung angegebenen Hund.

Ein Wechsel des Hundes bedarf der vorherigen Zustimmung des Unternehmers.

Begleitpersonen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung teilnehmen.

Kinder dürfen ausschließlich unter Aufsicht einer erziehungsberechtigten Person am Trainingsgelände anwesend sein.


5.6 Pünktlichkeit

Die Teilnehmer haben rechtzeitig vor Trainingsbeginn am vereinbarten Treffpunkt einzutreffen.

Verspätungen gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

Ein Anspruch auf Wiederholung bereits durchgeführter Übungen oder Verlängerung der Trainingseinheit besteht nicht.


5.7 Verhinderung des Kunden

Kann ein Kunde an einem Gruppentraining nicht teilnehmen, ist der Unternehmer möglichst frühzeitig darüber zu informieren.

Nicht wahrgenommene Gruppentrainings gelten als konsumiert.

Ein Anspruch auf

  • Ersatztermine,
  • Nachholstunden,
  • Gutschriften,
  • Rückerstattungen

besteht nicht.

Dies gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.


5.8 Fortlaufende Teilnahme

Gruppentrainings bauen inhaltlich aufeinander auf.

Die Teilnehmer verpflichten sich grundsätzlich, sämtliche Termine der jeweiligen Ausbildungsstufe fortlaufend wahrzunehmen.

Ein Anspruch auf Wiederholung einzelner Inhalte besteht nicht.

Der Unternehmer übernimmt keine Verantwortung für Ausbildungsdefizite, die aufgrund versäumter Trainingseinheiten entstehen.


5.9 Wetter und höhere Gewalt

Gruppentrainings finden grundsätzlich auch bei leichtem Regen oder winterlichen Bedingungen statt.

Der Unternehmer ist jedoch berechtigt, Trainings insbesondere bei

  • Gewitter,
  • Sturm,
  • Eis,
  • Hochwasser,
  • extremer Hitze,
  • behördlichen Anordnungen,
  • oder sonstigen Sicherheitsrisiken

abzusagen, zu verschieben, an einen anderen Ort zu verlegen oder durch eine gleichwertige Ersatzleistung (z. B. Theorieeinheit, Online-Einheit oder Trainingsbesprechung) zu ersetzen.

Hieraus entstehen keine Schadenersatz- oder Rückerstattungsansprüche.


5.10 Trainingsausschluss

Der Unternehmer ist berechtigt, Teilnehmer oder Hunde jederzeit ganz oder teilweise vom Gruppentraining auszuschließen, wenn insbesondere

  • die Sicherheit anderer Teilnehmer gefährdet wird,
  • erhebliche Störungen des Trainingsbetriebes auftreten,
  • tierschutzwidriges Verhalten festgestellt wird,
  • den Anweisungen des Unternehmers wiederholt nicht Folge geleistet wird,
  • aggressive oder unkontrollierbare Situationen entstehen,
  • der Gesundheitszustand des Hundes eine Teilnahme nicht zulässt,
  • oder sonstige sachliche Gründe vorliegen.

Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesen Fällen grundsätzlich nicht, sofern der Ausschluss vom Kunden oder dessen Hund verursacht wurde.


5.11 Läufige Hündinnen

Läufige Hündinnen dürfen nur nach vorheriger Information und ausdrücklicher Zustimmung des Unternehmers am Gruppentraining teilnehmen.

Der Unternehmer entscheidet unter Berücksichtigung des Trainingszieles sowie der übrigen Teilnehmer, ob eine Teilnahme möglich ist.


5.12 Gesundheit des Hundes

Hunde dürfen nur teilnehmen, wenn sie sich in einem gesundheitlichen Zustand befinden, der eine Teilnahme am Training zulässt.

Der Unternehmer ist berechtigt, Hunde mit

  • ansteckenden Erkrankungen,
  • Parasitenbefall,
  • erheblichen Verletzungen,
  • oder sonstigen gesundheitlichen Einschränkungen

vom Training auszuschließen.


5.13 Trainingsmittel

Der Unternehmer entscheidet ausschließlich über den Einsatz geeigneter Trainingsmittel.

Die Verwendung tierschutzwidriger oder ungeeigneter Hilfsmittel ist untersagt.

Der Unternehmer ist berechtigt, den Einsatz bestimmter Ausrüstungsgegenstände aus Sicherheits- oder Tierschutzgründen zu untersagen.


5.14 Bild- und Videoaufnahmen

Während Gruppentrainings können durch den Unternehmer Bild- oder Videoaufnahmen angefertigt werden.

Diese dienen insbesondere

  • der Trainingsdokumentation,
  • der Qualitätsverbesserung,
  • der Öffentlichkeitsarbeit,
  • der Präsentation des Unternehmens.

Eine Veröffentlichung erfolgt ausschließlich unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Der Kunde kann einer Veröffentlichung seiner Person oder seines Hundes jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.


5.15 Mindestteilnehmerzahl

Der Unternehmer ist berechtigt, Gruppentrainings bei Nichterreichen einer wirtschaftlich vertretbaren Teilnehmerzahl

  • zu verschieben,
  • mit anderen Gruppen zusammenzulegen,
  • oder abzusagen.

Bereits bezahlte Entgelte werden in diesem Fall rückerstattet oder auf Wunsch gutgeschrieben.


5.16 Kein Anspruch auf einen bestimmten Trainer

Soweit mehrere Trainer oder Assistenten eingesetzt werden, besteht kein Anspruch auf die Durchführung durch eine bestimmte Person.


5.17 Eigenverantwortung

Jeder Teilnehmer bleibt während der gesamten Trainingsdauer für seinen Hund verantwortlich.

Dies gilt insbesondere

  • vor Trainingsbeginn,
  • während des Trainings,
  • in Pausen,
  • sowie nach Trainingsende.

Der Unternehmer übernimmt keine Beaufsichtigung der Hunde außerhalb der vereinbarten Trainingseinheit.

6. Workshops, Seminare, Vorträge, doGSport Motion Lab und Sachkundekurse

6.1 Geltungsbereich

Dieses Kapitel gilt für sämtliche vom Unternehmer angebotenen

  • Workshops,
  • Seminare,
  • Fachvorträge,
  • Informationsveranstaltungen,
  • SocialWalks,
  • Sachkundekurse,
  • sowie vergleichbare Gruppenveranstaltungen.

Soweit für einzelne Veranstaltungen besondere Teilnahmebedingungen veröffentlicht werden, gehen diese den Bestimmungen dieser AGB vor.


6.2 Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über die vom Unternehmer bekanntgegebenen Anmeldemöglichkeiten.

Eine Anmeldung ist verbindlich.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Unternehmer zustande.

Die Teilnehmerzahl kann begrenzt werden.

Anmeldungen werden grundsätzlich nach Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt.


6.3 Teilnahmevoraussetzungen

Der Unternehmer ist berechtigt, Teilnahmevoraussetzungen festzulegen.

Dies betrifft insbesondere

  • Mindestalter des Hundes,
  • gesundheitliche Voraussetzungen,
  • Ausbildungsstand,
  • körperliche Belastbarkeit,
  • erforderliche Ausrüstung,
  • notwendige Vorkenntnisse.

Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Teilnahme verweigert werden.


6.4 Sachkundekurse

Sachkundekurse werden entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt.

Der Unternehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass sich gesetzliche Vorgaben oder behördliche Anforderungen künftig nicht ändern.

Die Ausstellung allfälliger Teilnahmebestätigungen erfolgt ausschließlich nach vollständiger Teilnahme sowie Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen.

Kann eine Teilnahmebestätigung aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht ausgestellt werden, obwohl der Teilnehmer die Voraussetzungen nicht erfüllt hat, entsteht daraus kein Anspruch gegenüber dem Unternehmer.


6.5 doGSPort Motion Lab

SocialWalks dienen der gemeinsamen praktischen Umsetzung von Trainingsinhalten im öffentlichen Raum.

Sie stellen keine Einzelbetreuung dar.

Der Unternehmer entscheidet über

  • Route,
  • Dauer,
  • Gruppeneinteilung,
  • Reihenfolge der Teilnehmer,
  • Pausen,
  • Trainingsschwerpunkte.

Den Anweisungen des Unternehmers ist während des gesamten SocialWalks Folge zu leisten.


6.6 Veranstaltungsorte

Der Unternehmer ist berechtigt,

  • Veranstaltungsorte,
  • Treffpunkte,
  • Räumlichkeiten,
  • Ablauf,
  • Beginn- und Endzeiten

aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen anzupassen.

Hierüber werden die Teilnehmer rechtzeitig informiert.


6.7 Programmänderungen

Der Unternehmer ist berechtigt,

  • Inhalte,
  • Referenten,
  • Vortragende,
  • Trainer,
  • Zeitabläufe,
  • Demonstrationen,
  • praktische Übungen

anzupassen oder auszutauschen, sofern hierdurch der Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändert wird.

Ein Anspruch auf Durchführung durch eine bestimmte Person besteht nicht.


6.8 Bild- und Videoaufnahmen

Während Veranstaltungen können Foto-, Video- oder Tonaufnahmen angefertigt werden.

Diese können insbesondere verwendet werden für

  • Öffentlichkeitsarbeit,
  • Social Media,
  • Website,
  • Drucksorten,
  • Dokumentation,
  • interne Schulungszwecke.

Personenbezogene Daten werden ausschließlich entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

Teilnehmer können einer Veröffentlichung ihrer Person jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.


6.9 Eigene Aufnahmen durch Teilnehmer

Foto-, Video- oder Tonaufnahmen durch Teilnehmer sind ausschließlich mit vorheriger Zustimmung des Unternehmers zulässig.

Dabei sind insbesondere

  • Persönlichkeitsrechte anderer Teilnehmer,
  • Urheberrechte,
  • Datenschutzbestimmungen

zu beachten.

Der Unternehmer kann Foto- oder Videoaufnahmen jederzeit untersagen.


6.10 Stornierung durch Teilnehmer

Soweit in der jeweiligen Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten folgende Stornobedingungen:

Workshops, Seminare und SocialWalks

  • bis 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
  • danach: 100 % des vereinbarten Entgelts

Mehrtägige Veranstaltungen

  • 21 bis 14 Tage vor Beginn: 25 %
  • 13 bis 7 Tage vor Beginn: 50 %
  • weniger als 7 Tage vor Beginn: 100 %

Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Unternehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.


6.11 Ersatzteilnehmer

Der Teilnehmer ist berechtigt, nach vorheriger Zustimmung des Unternehmers einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen.

Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.

Der Unternehmer kann die Zustimmung insbesondere verweigern, wenn

  • Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt werden,
  • Sicherheitsbedenken bestehen,
  • organisatorische Gründe entgegenstehen.

6.12 Absage durch den Unternehmer

Der Unternehmer ist berechtigt, Veranstaltungen insbesondere aus folgenden Gründen abzusagen oder zu verschieben:

  • Erkrankung des Vortragenden,
  • zu geringe Teilnehmerzahl,
  • Witterungsverhältnisse,
  • Sicherheitsgründe,
  • höhere Gewalt,
  • behördliche Anordnungen,
  • sonstige unvorhersehbare Ereignisse.

Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall rückerstattet oder auf Wunsch gutgeschrieben.

Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften.


6.13 Ausschluss von Teilnehmern

Der Unternehmer ist berechtigt, Teilnehmer oder Hunde jederzeit von einer Veranstaltung auszuschließen, wenn insbesondere

  • die Sicherheit anderer Teilnehmer gefährdet wird,
  • Anweisungen trotz Aufforderung nicht befolgt werden,
  • der Ablauf erheblich gestört wird,
  • tierschutzwidriges Verhalten vorliegt,
  • falsche Angaben bei der Anmeldung gemacht wurden,
  • gesundheitliche Gründe entgegenstehen.

In diesem Fall besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr, sofern der Ausschluss vom Teilnehmer oder dessen Hund verursacht wurde.


6.14 Haftung während Veranstaltungen

Jeder Teilnehmer bleibt während der gesamten Veranstaltung für seinen Hund verantwortlich.

Dies gilt insbesondere

  • während praktischer Übungen,
  • in Pausen,
  • auf Parkplätzen,
  • bei Spaziergängen,
  • auf öffentlichen Verkehrsflächen.

Der Unternehmer übernimmt keine Verwahrung oder Beaufsichtigung der Hunde.


6.15 Höhere Gewalt

Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Naturereignissen oder sonstiger vom Unternehmer nicht zu vertretender Umstände nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, ruhen die gegenseitigen Leistungspflichten für die Dauer der Behinderung.

Soweit gesetzlich zulässig, bestehen hieraus keine Schadenersatzansprüche.


Externe Referenten

Werden Veranstaltungen ganz oder teilweise von externen Referenten durchgeführt, handeln diese fachlich eigenverantwortlich. Der Unternehmer übernimmt keine Haftung für deren fachliche Aussagen oder Empfehlungen, soweit gesetzlich zulässig.


7. Programme mit fixer Laufzeit

7.1 Geltungsbereich

Dieses Kapitel gilt für sämtliche Programme mit einer im Vorhinein festgelegten Laufzeit, insbesondere für mehrwöchige oder mehrmonatige Ausbildungsprogramme, Kurskonzepte oder vergleichbare Leistungsangebote des Unternehmers (z. B. doGSport CONNECT, doGSport THRIVE oder zukünftige Programme).

Die jeweilige Programmbeschreibung bildet gemeinsam mit diesen AGB die Grundlage des Vertragsverhältnisses.


7.2 Vertragsdauer

Programme werden für die jeweils ausgeschriebene Laufzeit abgeschlossen.

Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Kunde zur Teilnahme am gesamten Programm.

Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Programmlaufzeit ist ausgeschlossen.

Gesetzliche Rücktritts- oder Kündigungsrechte bleiben unberührt.


7.3 Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Programmbeschreibung.

Programme können insbesondere folgende Leistungen umfassen:

  • Einzeltrainings
  • Gruppentrainings
  • SocialWalks
  • Online-Meetings
  • Webinare
  • digitale Lerninhalte
  • Zugang zur doGSport Academy
  • Trainingspläne
  • Videoanalysen
  • schriftliche Unterlagen
  • Supportleistungen
  • sonstige programmspezifische Leistungen.

Der Unternehmer ist berechtigt, den Leistungsumfang organisatorisch anzupassen, sofern der Gesamtcharakter des Programms erhalten bleibt.


7.4 Terminplanung

Gruppentermine werden vom Unternehmer festgelegt und rechtzeitig bekanntgegeben.

Einzeltermine sind – sofern nicht anders vereinbart – vom Kunden innerhalb der vorgesehenen Programmlaufzeit eigenständig über das Buchungssystem oder auf einem vom Unternehmer bekanntgegebenen Weg zu vereinbaren.

Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, Termine rechtzeitig zu buchen.


7.5 Verfall von Leistungen

Sämtliche im Rahmen eines Programms enthaltenen Leistungen sind innerhalb der jeweiligen Programmlaufzeit in Anspruch zu nehmen.

Nicht genutzte Leistungen verfallen mit Ablauf des Programms.

Insbesondere besteht kein Anspruch auf

  • Nachholung,
  • Übertragung auf spätere Programme,
  • Auszahlung,
  • Gutschrift,
  • Ersatzleistungen,

sofern gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.


7.6 Eigenverantwortung des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet,

  • Termine rechtzeitig zu buchen,
  • an den vorgesehenen Gruppeneinheiten teilzunehmen,
  • Trainingsanweisungen umzusetzen,
  • die bereitgestellten Lernunterlagen eigenständig zu bearbeiten,
  • sowie organisatorische Mitteilungen regelmäßig zur Kenntnis zu nehmen.

Unterbleibt dies, entsteht hieraus kein Anspruch gegenüber dem Unternehmer.


7.7 Umbuchungen

Ein Wechsel in ein anderes Programm oder auf einen anderen Programmstart ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Der Unternehmer kann einer Umbuchung im Einzelfall nach freiem Ermessen zustimmen.

Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.


7.8 Vorzeitige Beendigung

Eine vorzeitige Beendigung des Programms durch den Kunden ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Hiervon unberührt bleiben gesetzliche Rücktrittsrechte.

Der Unternehmer kann einer vorzeitigen Vertragsauflösung insbesondere zustimmen bei

  • dauerhafter schwerer Erkrankung des Hundes,
  • Tod des Hundes,
  • sonstigen Fällen höherer Gewalt.

Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.


7.9 Zahlungsverpflichtung

Die vereinbarte Vergütung ist unabhängig davon zu entrichten, ob sämtliche Programmbestandteile tatsächlich genutzt werden.

Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kunde

  • Termine versäumt,
  • Leistungen nicht in Anspruch nimmt,
  • digitale Inhalte nicht nutzt,
  • Einzeltermine nicht vereinbart.

7.10 Änderungen innerhalb des Programms

Der Unternehmer ist berechtigt,

  • Termine,
  • Trainingsorte,
  • Gruppenzusammensetzungen,
  • Vortragende,
  • Inhalte,
  • Trainingsformen

anzupassen, sofern dies aus organisatorischen, fachlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen erforderlich ist.

Der Gesamtcharakter des Programms darf hierdurch nicht wesentlich verändert werden.


7.11 Digitale Inhalte

Soweit Programme digitale Inhalte oder den Zugang zur doGSport Academy enthalten, gelten ergänzend die Bestimmungen des Kapitels „Digitale Inhalte und Mitgliederbereich“.

Digitale Inhalte stellen eine Ergänzung zum praktischen Training dar und ersetzen dieses grundsätzlich nicht.


7.12 Ausschluss vom Programm

Der Unternehmer ist berechtigt, Teilnehmer oder Hunde vom Programm auszuschließen, wenn insbesondere

  • die Sicherheit anderer Teilnehmer gefährdet wird,
  • wiederholt gegen Anweisungen verstoßen wird,
  • tierschutzwidriges Verhalten vorliegt,
  • erhebliche Störungen des Programmablaufs auftreten,
  • falsche Angaben bei der Anmeldung gemacht wurden.

Der Vergütungsanspruch des Unternehmers bleibt hiervon unberührt, sofern der Ausschluss vom Kunden oder dessen Hund verursacht wurde.


7.13 Zertifikate und Teilnahmebestätigungen

Werden im Rahmen eines Programms Teilnahmebestätigungen oder Zertifikate vorgesehen, werden diese ausschließlich ausgestellt, wenn die hierfür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt wurden.

Ein Anspruch auf Ausstellung besteht nicht, wenn wesentliche Programmbestandteile nicht absolviert wurden.


7.14 Upgrade oder Erweiterung

Sofern der Unternehmer den Wechsel in ein umfangreicheres Programm (z. B. von CONNECT zu THRIVE) anbietet, erfolgt eine Anrechnung bereits erbrachter Leistungen ausschließlich nach den jeweils bekanntgegebenen Bedingungen.

Ein Rechtsanspruch auf ein Upgrade oder auf die Anrechnung einzelner Leistungen besteht nicht.


7.15 Programmänderungen aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben

Erfordern gesetzliche Bestimmungen, behördliche Auflagen oder sonstige zwingende Umstände Änderungen der Durchführung, ist der Unternehmer berechtigt, Inhalte, Ablauf oder Organisation des Programms entsprechend anzupassen.

Hieraus entstehen keine Ansprüche auf Rückerstattung oder Schadenersatz, soweit gesetzlich zulässig.

8. Abonnementleistungen

8.1 Geltungsbereich

Dieses Kapitel gilt für sämtliche vom Unternehmer angebotenen Abonnementmodelle (nachfolgend „Abonnement“), unabhängig davon, ob diese Leistungen aus den Bereichen Hundetraining, Hundesport, Hundefitness, Hundemassage, Mitgliederbereich oder sonstigen Dienstleistungen umfassen.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung auf der Website oder einer individuellen schriftlichen Vereinbarung.


8.2 Vertragsbeginn und Laufzeit

Ein Abonnement beginnt mit dem vereinbarten Vertragsbeginn.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird das Abonnement auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.


8.3 Kündigung

Das Abonnement kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich oder in Textform gekündigt werden.

Bereits vereinbarte Zahlungspflichten bis zum Ende der Kündigungsfrist bleiben unberührt.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


8.4 Leistungsumfang

Der Umfang des jeweiligen Abonnements ergibt sich ausschließlich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Leistungsbeschreibung.

Ein Abonnement kann insbesondere folgende Leistungen umfassen:

  • Gruppentrainings
  • Einzeltrainings
  • Hundemassage
  • Hundefitness
  • Platznutzung
  • Zugang zur doGSport Academy
  • digitale Lerninhalte
  • Trainingspläne
  • Videoanalysen
  • Workshops oder Bonusleistungen
  • sonstige Zusatzleistungen

Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Abonnements.


8.5 Terminvereinbarung

Soweit Einzeltermine Bestandteil des Abonnements sind, sind diese vom Kunden eigenständig innerhalb des jeweiligen Leistungszeitraums zu buchen.

Der Unternehmer übernimmt keine Verpflichtung, den Kunden an noch offene Leistungen zu erinnern.

Die Verantwortung für die rechtzeitige Terminvereinbarung liegt ausschließlich beim Kunden.


8.6 Leistungszeitraum

Die im jeweiligen Kalendermonat enthaltenen Leistungen sind grundsätzlich innerhalb dieses Monats zu konsumieren.

Ein Übertrag auf Folgemonate erfolgt nicht.


8.7 Verfall von Leistungen

Nicht konsumierte Leistungen verfallen mit Ablauf des jeweiligen Leistungszeitraums.

Dies betrifft insbesondere

  • Einzeltrainings
  • Massagen
  • Fitnesseinheiten
  • Platznutzungen
  • Bonusleistungen
  • sonstige monatliche Leistungen.

Ein Anspruch auf

  • Auszahlung,
  • Gutschrift,
  • Nachholung,
  • Übertragung auf andere Personen,
  • Übertragung auf spätere Monate

besteht nicht.

Dies gilt nur, soweit die vereinbarten Kapazitäten vom Unternehmer bereitgestellt wurden.


8.8 Eigenverantwortung

Der Kunde ist selbst verantwortlich,

  • Termine rechtzeitig zu buchen,
  • Leistungen innerhalb des jeweiligen Monats zu nutzen,
  • organisatorische Mitteilungen zu beachten,
  • Änderungen bekanntzugeben.

Unterbleibt dies, entstehen hieraus keinerlei Ansprüche gegenüber dem Unternehmer.


8.9 Verfügbarkeit

Der Unternehmer stellt im Rahmen seiner betrieblichen Möglichkeiten die vereinbarten Leistungen zur Verfügung.

Ein Anspruch auf bestimmte

  • Wochentage,
  • Uhrzeiten,
  • Trainer,
  • Trainingsorte,
  • Gruppenzusammensetzungen

besteht nicht.


8.10 Ausfall durch den Unternehmer

Kann eine vereinbarte Leistung aus Gründen, die der Unternehmer zu vertreten hat, nicht erbracht werden, wird

  • ein Ersatztermin angeboten,
  • eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht
  • oder die Leistung gutgeschrieben.

8.11 Vorübergehende Nichtinanspruchnahme

Eine vorübergehende Nichtnutzung des Abonnements durch den Kunden, insbesondere aufgrund von

  • Urlaub,
  • Krankheit,
  • beruflicher Verhinderung,
  • privaten Umständen,
  • fehlender Zeit,
  • mangelnder Motivation,

begründet weder eine Reduktion des Entgelts noch eine Verlängerung des Leistungszeitraums.


8.12 Ruhendstellung des Abonnements

Der Unternehmer kann einer vorübergehenden Ruhendstellung des Abonnements aus Kulanz zustimmen.

Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

Die Bedingungen einer Ruhendstellung werden individuell vereinbart.


8.13 Preisanpassungen

Der Unternehmer ist berechtigt, die Entgelte für zukünftige Leistungszeiträume angemessen anzupassen.

Preisänderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform bekanntgegeben.

Der Kunde ist berechtigt, das Abonnement bis zum Inkrafttreten der Preisänderung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen.

Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.

Hinweis: Diese Formulierung ist deutlich ausgewogener als ein pauschales Preisänderungsrecht und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass sie einer AGB-Kontrolle standhält.


8.14 Änderungen des Leistungsumfangs

Der Unternehmer ist berechtigt, organisatorische Änderungen vorzunehmen, sofern

  • der Gesamtcharakter des Abonnements erhalten bleibt,
  • die Änderungen sachlich gerechtfertigt sind,
  • und dem Kunden keine unzumutbaren Nachteile entstehen.

Dies betrifft insbesondere

  • Trainingsorte,
  • Trainingszeiten,
  • Gruppeneinteilungen,
  • Trainer,
  • digitale Inhalte,
  • Mitgliederbereich,
  • organisatorische Abläufe.

8.15 Zugang zur doGSport Academy

Soweit der Zugang zur doGSport Academy Bestandteil des Abonnements ist, besteht dieser ausschließlich während eines aufrechten Vertragsverhältnisses.

Mit Beendigung des Abonnements endet auch das Nutzungsrecht an sämtlichen digitalen Inhalten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.


8.16 Platznutzung

Ist die Nutzung des Trainingsgeländes Bestandteil des Abonnements, gelten ergänzend die jeweils gültigen Nutzungsbedingungen des Unternehmers.

Die Platznutzung erfolgt ausschließlich im vereinbarten Umfang.

Ein Anspruch auf darüber hinausgehende Nutzung besteht nicht.


8.17 Bonusleistungen

Freiwillige Zusatzleistungen des Unternehmers begründen keinen Rechtsanspruch auf zukünftige Gewährung.

Der Unternehmer ist berechtigt, Bonusleistungen jederzeit für zukünftige Zeiträume anzupassen oder einzustellen.


8.18 Vertragsübertragung

Das Abonnement ist personenbezogen.

Eine Übertragung auf andere Personen oder Hunde ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Unternehmers zulässig.


8.19 Außerordentliche Kündigung durch den Unternehmer

Der Unternehmer ist berechtigt, das Abonnement aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • der Kunde trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen in Verzug ist,
  • wiederholt gegen diese AGB oder die Platzordnung verstößt,
  • das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist,
  • Teilnehmer oder Tiere gefährdet werden,
  • vorsätzlich falsche Angaben gemacht wurden,
  • der Geschäftsbetrieb erheblich beeinträchtigt wird.

Bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben hiervon unberührt.

8.20 Keine Mindestnutzung

Die Vergütung eines Abonnements dient der Bereitstellung der vereinbarten Leistungen sowie der hierfür erforderlichen personellen, organisatorischen und infrastrukturellen Kapazitäten. Der Vergütungsanspruch besteht unabhängig davon, in welchem Umfang der Kunde die bereitgestellten Leistungen tatsächlich in Anspruch nimmt.

9. doGSport Academy, Mitgliederbereich und digitale Inhalte

9.1 Geltungsbereich

Dieses Kapitel gilt für sämtliche digitalen Leistungen des Unternehmers, insbesondere für

  • die doGSport Academy,
  • Mitgliederbereiche,
  • Online-Kurse,
  • Videoportale,
  • Webinare,
  • Live-Streams,
  • Videoaufzeichnungen,
  • Trainingsvideos,
  • digitale Trainingspläne,
  • Online-Beratungen,
  • Downloadbereiche,
  • digitale Unterlagen,
  • Podcasts,
  • elektronische Skripten,
  • digitale Lernplattformen,
  • sowie sämtliche vergleichbaren digitalen Inhalte.

9.2 Nutzungsrecht

Der Kunde erhält für die Dauer des vereinbarten Vertragsverhältnisses ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und jederzeit widerrufliches Recht zur persönlichen Nutzung der bereitgestellten digitalen Inhalte.

Das Nutzungsrecht ist ausschließlich für private Zwecke bestimmt.

Eine gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen.


9.3 Zugang

Der Zugang erfolgt über die vom Unternehmer bereitgestellte Plattform.

Hierfür erhält der Kunde persönliche Zugangsdaten.

Diese sind vertraulich zu behandeln.

Der Kunde verpflichtet sich,

  • Benutzername und Passwort geheim zu halten,
  • den Zugang vor dem Zugriff Dritter zu schützen,
  • den Unternehmer unverzüglich über einen vermuteten Missbrauch zu informieren.

9.4 Persönlicher Zugang

Der Zugang ist ausschließlich personenbezogen.

Insbesondere unzulässig sind

  • Weitergabe des Accounts,
  • gemeinsame Nutzung durch mehrere Personen,
  • öffentliche Vorführung,
  • Bereitstellung innerhalb von Vereinen,
  • Verwendung in Hundeschulen,
  • Nutzung im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten.

9.5 Weitergabe von Inhalten

Sämtliche Inhalte der doGSport Academy unterliegen dem Urheberrecht.

Insbesondere untersagt sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmers

  • Downloads außerhalb der vorgesehenen Funktionen,
  • Vervielfältigungen,
  • Veröffentlichungen,
  • Weiterleitungen,
  • Verkauf,
  • Vermietung,
  • Bearbeitung,
  • öffentliche Wiedergabe,
  • Upload auf andere Plattformen,
  • Weitergabe an Dritte.

9.6 Trainingsvideos

Die bereitgestellten Trainingsvideos dienen ausschließlich der Unterstützung des individuellen Trainings.

Sie ersetzen insbesondere nicht

  • Einzeltrainings,
  • Gruppentrainings,
  • tierärztliche Untersuchungen,
  • veterinärmedizinische Behandlungen,
  • individuelle Trainingsberatung.

Die Umsetzung erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung des Kunden.


9.7 Individuelle Verantwortung

Der Kunde verpflichtet sich,

Übungen ausschließlich entsprechend

  • dem Ausbildungsstand,
  • dem Alter,
  • dem Gesundheitszustand,
  • der körperlichen Belastbarkeit

seines Hundes durchzuführen.

Im Zweifel ist vor Durchführung tierärztlicher Rat einzuholen.


9.8 Verfügbarkeit

Der Unternehmer ist bemüht, die Plattform möglichst unterbrechungsfrei zur Verfügung zu stellen.

Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere entstehen durch

  • Wartungsarbeiten,
  • Softwareupdates,
  • technische Störungen,
  • Serverausfälle,
  • höhere Gewalt,
  • Internetstörungen.

Hieraus entstehen keine Ansprüche auf Schadenersatz oder Entgeltminderung.


9.9 Änderungen der Inhalte

Der Unternehmer ist berechtigt,

  • Videos zu ergänzen,
  • Inhalte zu aktualisieren,
  • Trainingspläne anzupassen,
  • Kurse zu erweitern,
  • Inhalte zu entfernen,
  • Strukturen der Plattform zu verändern,

soweit dadurch der Gesamtcharakter des jeweiligen Angebots nicht wesentlich verändert wird.

Ein Anspruch auf dauerhaft unveränderte Inhalte besteht nicht.


9.10 Neue Inhalte

Der Unternehmer entscheidet allein darüber,

  • welche Inhalte veröffentlicht werden,
  • wann neue Inhalte erscheinen,
  • welche Inhalte aktualisiert werden.

Ein Anspruch auf regelmäßige Veröffentlichungen oder eine bestimmte Anzahl neuer Inhalte besteht nicht.


9.11 Vertragsende

Mit Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses endet grundsätzlich auch das Nutzungsrecht am Mitgliederbereich.

Der Unternehmer ist berechtigt,

  • den Zugang zu sperren,
  • Benutzerkonten zu deaktivieren,
  • Downloads zu entfernen,

soweit gesetzlich zulässig.


9.12 Missbräuchliche Nutzung

Bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung ist der Unternehmer berechtigt,

  • Zugänge vorübergehend zu sperren,
  • Inhalte zu deaktivieren,
  • Passwörter zurückzusetzen,
  • Nutzungsrechte zu entziehen.

Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.


9.13 Digitale Kommunikation

Der Unternehmer ist berechtigt,

Trainingsunterlagen,

  • Videos,
  • PDF-Dateien,
  • Trainingspläne,
  • Rechnungen,
  • organisatorische Informationen

in elektronischer Form bereitzustellen.

Ein Anspruch auf Zusendung in Papierform besteht nicht.


9.14 Community-Regeln

Soweit innerhalb der Academy

  • Foren,
  • Kommentarbereiche,
  • Community-Gruppen,
  • Chats

angeboten werden, verpflichtet sich der Kunde zu einem respektvollen Umgang.

Unzulässig sind insbesondere

  • Beleidigungen,
  • Diskriminierungen,
  • Werbung,
  • Spam,
  • rechtswidrige Inhalte,
  • Verletzungen von Urheberrechten.

Der Unternehmer ist berechtigt,

Beiträge jederzeit zu löschen sowie Nutzer zeitweise oder dauerhaft auszuschließen.


9.15 Datenschutz

Soweit innerhalb der Plattform personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies entsprechend der Datenschutzerklärung des Unternehmers.


9.16 Kein Ausbildungsnachweis

Die Nutzung der doGSport Academy begründet keinen Anspruch auf

  • Zertifikate,
  • Ausbildungsnachweise,
  • Prüfungszulassungen,
  • behördliche Anerkennungen,

sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.


9.17 Kombination mit Präsenztraining

Die Inhalte der doGSport Academy sind als Ergänzung zum praktischen Training konzipiert.

Sie ersetzen keine individuelle Beurteilung des jeweiligen Hundes.

Empfehlungen und Übungen können aufgrund unterschiedlicher körperlicher oder verhaltensbezogener Voraussetzungen nicht uneingeschränkt auf jeden Hund übertragen werden.


9.18 Technische Voraussetzungen

Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der digitalen Inhalte zu schaffen und aufrechtzuerhalten.

Hierzu zählen insbesondere

  • ein geeignetes Endgerät,
  • eine stabile Internetverbindung,
  • aktuelle Software,
  • sowie die Nutzung eines unterstützten Webbrowsers.

Der Unternehmer haftet nicht für Einschränkungen, die auf unzureichende technische Voraussetzungen des Kunden zurückzuführen sind.


9.19 Geistiges Eigentum und Markenrechte

Die Bezeichnungen „doGSport“, „doGSport Academy“ sowie sämtliche Logos, Grafiken, Konzepte, Texte, Videos, Fotografien und sonstigen Inhalte sind – soweit gesetzlich möglich – urheberrechtlich, markenrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützt.

Ihre Nutzung außerhalb des ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechts bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Unternehmers.


9.20 KI-Regelung

Verwendung mit Künstlicher Intelligenz

Die Inhalte der doGSport Academy dürfen weder ganz noch teilweise zum Training, zur Optimierung oder zum Betrieb künstlicher Intelligenz, Sprachmodelle oder vergleichbarer Systeme verwendet, automatisiert ausgelesen oder verarbeitet werden, sofern der Unternehmer hierzu nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.


9.21 Screen-Recording

Das Anfertigen von Bildschirmaufzeichnungen (Screen Recordings), Bildschirmfotos oder vergleichbaren Vervielfältigungen der Inhalte ist – soweit dies über gesetzlich zulässige Privatkopien hinausgeht – ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmers unzulässig.

10. Preise und Zahlungsbedingungen

10.1 Preise

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Website, im Buchungssystem oder in sonstigen veröffentlichten Preislisten des Unternehmers bekanntgegebenen Preise.

Sämtliche Preisangaben verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – in Euro und inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Preisänderungen gelten ausschließlich für zukünftige Vertragsabschlüsse oder Verlängerungen bestehender Vertragsverhältnisse, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.


10.2 Fälligkeit

Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Entgelte im Voraus fällig.

Der Unternehmer ist berechtigt, Leistungen erst nach vollständigem Zahlungseingang zu erbringen.

Dies gilt insbesondere für

  • Einzeltrainings,
  • Gruppentrainings,
  • Programme,
  • Workshops,
  • Veranstaltungen,
  • Abonnements,
  • digitale Inhalte,
  • die doGSport Academy,
  • Sachkundekurse,
  • Platznutzungen.

10.3 Zahlungsarten

Die Zahlung kann insbesondere erfolgen mittels

  • Überweisung,
  • Online-Zahlung,
  • Kartenzahlung,
  • Barzahlung,
  • oder über die vom Unternehmer angebotenen Zahlungsdienstleister.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.


10.4 Rechnungsstellung

Rechnungen werden grundsätzlich in elektronischer Form übermittelt.

Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Übermittlung einverstanden.

Auf Wunsch kann eine Papierrechnung ausgestellt werden, sofern gesetzlich erforderlich.


10.5 Zahlungsfrist

Sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist, sind Rechnungen innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Abonnementleistungen gelten die individuell vereinbarten Zahlungstermine.


10.6 Zahlungsverzug

Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Unternehmer berechtigt,

  • gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen,
  • notwendige Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen,
  • weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen,
  • offene Buchungen oder Termine vorübergehend zu sperren.

Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.


10.7 Mahnspesen

Für berechtigte Mahnungen können Mahnkosten in angemessener Höhe entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen verrechnet werden.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


10.8 Aufrechnung

Der Kunde ist zur Aufrechnung eigener Forderungen nur berechtigt, wenn

  • diese rechtskräftig festgestellt wurden,
  • vom Unternehmer ausdrücklich anerkannt wurden
  • oder in einem engen rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung des Unternehmers stehen.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Einschränkungen des § 6 KSchG.


10.9 Zurückbehaltungsrecht

Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit dieses gesetzlich zulässig ist.


10.10 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Unternehmers.

Dies gilt insbesondere für

  • Trainingszubehör,
  • Gutscheine,
  • Bücher,
  • Hilfsmittel,
  • Merchandise,
  • sonstige Waren.

10.11 Gutscheine

Soweit Gutscheine angeboten werden, gelten folgende Bestimmungen:

  • Gutscheine sind grundsätzlich übertragbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  • Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen.
  • Gutscheine können ausschließlich für Leistungen oder Waren des Unternehmers eingelöst werden.
  • Eine Teileinlösung ist möglich, soweit technisch und organisatorisch vorgesehen.

Die gesetzliche Verjährung bleibt unberührt.


10.12 Rückerstattungen

Rückerstattungen erfolgen ausschließlich,

  • wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht,
  • der Unternehmer eine Leistung endgültig nicht erbringen kann,
  • oder ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Bereits teilweise konsumierte Leistungen werden anteilig berücksichtigt, soweit gesetzlich erforderlich.


10.13 Nichtinanspruchnahme

Die Nichtinanspruchnahme gebuchter Leistungen begründet keinen Anspruch auf

  • Rückerstattung,
  • Preisreduktion,
  • Verlängerung,
  • Gutschrift,

soweit die vereinbarten Kapazitäten durch den Unternehmer bereitgestellt wurden und keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.


10.14 Preisirrtümer

Offensichtliche Schreib-, Rechen- oder Übermittlungsfehler berechtigen den Unternehmer zur Berichtigung.

Ein Vertrag kommt in diesem Fall nur zu den tatsächlich beabsichtigten Konditionen zustande.


10.15 Rabatte und Aktionen

Rabatte, Sonderaktionen, Messepreise oder Einführungsangebote gelten ausschließlich für den jeweils bekanntgegebenen Zeitraum.

Ein Anspruch auf spätere Gewährung oder Verlängerung besteht nicht.

Rabatte sind grundsätzlich nicht miteinander kombinierbar, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.


10.16 Zahlungsverzug bei Abonnements und Programmen

Befindet sich der Kunde trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist der Unternehmer berechtigt,

  • den Zugang zur doGSport Academy vorübergehend zu sperren,
  • Einzeltermine bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen,
  • die Platznutzung zu untersagen,
  • weitere Leistungen zurückzuhalten.

Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.


10.17 Kosten für Außentermine

Werden Leistungen außerhalb der Betriebsstätte erbracht, kann der Unternehmer zusätzlich verrechnen:

  • Anfahrtskosten,
  • Wegzeiten,
  • Parkgebühren,
  • sonstige vereinbarte Nebenkosten.

Die Höhe richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder einer individuellen Vereinbarung.


10.18 Preisanpassungen bei Dauerschuldverhältnissen

Bei Abonnementleistungen oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen kann der Unternehmer Preise angemessen anpassen, wenn sich insbesondere

  • Lohnkosten,
  • Energiekosten,
  • Mietkosten,
  • Versicherungskosten,
  • gesetzliche Abgaben,
  • oder vergleichbare betriebliche Kosten

nachweislich verändern.

Preisänderungen werden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform bekanntgegeben.

Verbrauchern steht im Fall einer wesentlichen Preisänderung das gesetzlich vorgesehene Kündigungsrecht zu.

11. Trainingsgelände, Räumlichkeiten und Infrastruktur

11.1 Geltungsbereich

Dieses Kapitel gilt für die Nutzung sämtlicher vom Unternehmer zur Verfügung gestellten Einrichtungen, insbesondere

  • Trainingsgelände,
  • Trainingsplätze,
  • Übungsflächen,
  • Innenräume,
  • Seminarräume,
  • Wartebereiche,
  • Parkflächen,
  • Geräte,
  • Trainingshilfsmittel,
  • sonstige Infrastruktur.

Zusätzlich gelten die jeweils aktuelle Platzordnung sowie allfällige Sicherheits- oder Benutzungsanweisungen des Unternehmers.


11.2 Zutritt

Der Zutritt zum Trainingsgelände sowie zu den Räumlichkeiten des Unternehmers ist ausschließlich im Zusammenhang mit einer gebuchten oder vereinbarten Leistung gestattet.

Ein eigenmächtiges Betreten oder Benutzen außerhalb der vereinbarten Zeiten ist unzulässig.

Der Unternehmer kann einzelnen Personen oder Hunden den Zutritt aus sachlichen Gründen verweigern.


11.3 Nutzung der Infrastruktur

Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen erfolgt ausschließlich entsprechend ihrer vorgesehenen Verwendung sowie nach den Anweisungen des Unternehmers.

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Einrichtungen sorgfältig und schonend zu behandeln.

Verunreinigungen oder Beschädigungen sind dem Unternehmer unverzüglich mitzuteilen.


11.4 Trainingsgeräte

Trainingsgeräte, Hindernisse, Fitnessgeräte sowie sonstige Trainingshilfsmittel dürfen ausschließlich

  • nach Einweisung,
  • im Rahmen des Trainings,
  • oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Unternehmers

benutzt werden.

Der Unternehmer ist berechtigt, die Nutzung einzelner Geräte jederzeit einzuschränken oder zu untersagen.


11.5 Selbstständige Platznutzung

Soweit der Unternehmer eine eigenständige Nutzung des Trainingsgeländes anbietet, gelten ergänzend die jeweils vereinbarten Nutzungsbedingungen.

Insbesondere besteht kein Anspruch auf

  • ausschließliche Nutzung,
  • bestimmte Zeiten,
  • bestimmte Trainingsbereiche.

Der Unternehmer kann Nutzungszeiten aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen jederzeit anpassen.


11.6 Sicherheit

Den Anweisungen des Unternehmers ist auf dem gesamten Betriebsgelände Folge zu leisten.

Aus Sicherheitsgründen kann der Unternehmer insbesondere anordnen,

  • Hunde anzuleinen,
  • Hunde mit Maulkorb zu führen,
  • Trainings abzubrechen,
  • einzelne Bereiche nicht zu betreten,
  • bestimmte Geräte nicht zu benutzen.

11.7 Hunde auf dem Gelände

Jeder Hundehalter bleibt während des gesamten Aufenthaltes für seinen Hund verantwortlich.

Außerhalb ausdrücklich freigegebener Trainingssituationen sind Hunde grundsätzlich gesichert zu führen.

Der Unternehmer kann aus Sicherheitsgründen jederzeit abweichende Anordnungen treffen.


11.8 Hinterlassenschaften

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Hinterlassenschaften seines Hundes unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Verursachte Verunreinigungen sind auf eigene Kosten zu beseitigen.


11.9 Beschädigungen

Für sämtliche durch den Kunden oder dessen Hund verursachten Schäden an

  • Geräten,
  • Zäunen,
  • Gebäuden,
  • Fahrzeugen,
  • Einrichtungen,
  • Pflanzen,
  • oder sonstigen Gegenständen

haftet der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Normale, dem Trainingsbetrieb entsprechende Abnutzung bleibt hiervon unberührt.


11.10 Parkflächen

Soweit Parkmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden, erfolgt deren Nutzung ausschließlich auf eigene Gefahr.

Der Unternehmer übernimmt keine Haftung für

  • Diebstahl,
  • Beschädigungen,
  • Unfälle,
  • Witterungseinflüsse,

soweit gesetzlich zulässig.


11.11 Rauch- und Alkoholverbot

Auf dem gesamten Trainingsgelände gilt während laufender Veranstaltungen ein Rauchverbot.

Der Konsum alkoholischer Getränke oder sonstiger berauschender Mittel vor oder während der Teilnahme an Trainings oder Veranstaltungen ist untersagt.

Der Unternehmer ist berechtigt, offensichtlich beeinträchtigte Personen vom Training auszuschließen.


11.12 Verhalten auf dem Gelände

Der Kunde verpflichtet sich zu einem respektvollen Umgang gegenüber

  • anderen Teilnehmern,
  • Hunden,
  • Besuchern,
  • Nachbarn,
  • Mitarbeitern,
  • sowie dem Unternehmer.

Untersagt sind insbesondere

  • aggressives Verhalten,
  • Beleidigungen,
  • Diskriminierungen,
  • mutwillige Beschädigungen,
  • tierschutzwidriges Verhalten,
  • Störungen des Trainingsbetriebes.

11.13 Ausschluss von der Nutzung

Der Unternehmer ist berechtigt, Personen oder Hunde bei Verstößen gegen

  • diese AGB,
  • die Platzordnung,
  • Sicherheitsanweisungen,
  • gesetzliche Vorschriften

vorübergehend oder dauerhaft von der Nutzung des Trainingsgeländes auszuschließen.

Weitergehende Ansprüche des Unternehmers bleiben unberührt.


11.14 Witterung und Natur

Das Trainingsgelände befindet sich teilweise im Freien.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass insbesondere

  • unebene Bodenverhältnisse,
  • Witterungseinflüsse,
  • Nässe,
  • Schnee,
  • Eis,
  • Pflanzen,
  • Insekten,
  • Wildtiere

nicht vollständig ausgeschlossen werden können.

Der Kunde hat sein Verhalten entsprechend anzupassen.


11.15 Videoüberwachung

Soweit Teile der Betriebsstätte oder des Trainingsgeländes aus Sicherheitsgründen videoüberwacht werden, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Hierauf wird durch entsprechende Hinweise aufmerksam gemacht.


11.16 Hausrecht

Dem Unternehmer steht auf sämtlichen Betriebsflächen das Hausrecht zu.

Den Anweisungen des Unternehmers sowie seiner Mitarbeiter ist Folge zu leisten.

Bei Verstößen kann der Unternehmer Personen oder Hunde des Geländes verweisen.


11.17 Nutzung des Trainingsplatzes außerhalb von Kursen

Das Trainingsgelände ist keine öffentliche Freilaufzone. Eine Nutzung außerhalb vereinbarter Trainingszeiten oder ausdrücklich freigegebener Platznutzungen ist unzulässig.


11.18 Foto und Filmaufnahmen auf dem Trainingsgelände

Gewerbliche Foto-, Video- oder Filmaufnahmen auf dem Trainingsgelände bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Unternehmers. Dies gilt insbesondere für Werbeaufnahmen, Medienproduktionen und Aufnahmen für soziale Medien mit kommerziellem Hintergrund.

12. Mitwirkungspflichten des Kunden sowie Gesundheits- und Teilnahmevoraussetzungen

12.1 Eigenverantwortung des Kunden

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Erfolg sämtlicher Leistungen wesentlich von seiner aktiven Mitarbeit sowie der konsequenten Umsetzung der vermittelten Inhalte abhängt.

Der Kunde verpflichtet sich insbesondere,

  • den Anweisungen des Unternehmers Folge zu leisten,
  • empfohlene Übungen regelmäßig und fachgerecht umzusetzen,
  • Änderungen des Gesundheitszustandes oder Verhaltens des Hundes unverzüglich mitzuteilen,
  • organisatorische Informationen regelmäßig zur Kenntnis zu nehmen,
  • sowie den Unternehmer über sämtliche Umstände zu informieren, welche für die Durchführung der Leistung von Bedeutung sein können.

12.2 Wahrheitsgemäße Angaben

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Angaben gegenüber dem Unternehmer vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.

Dies betrifft insbesondere Angaben über

  • Alter des Hundes,
  • Gesundheitszustand,
  • Erkrankungen,
  • Verletzungen,
  • Operationen,
  • Medikamente,
  • Allergien,
  • Läufigkeit,
  • bekannte Verhaltensauffälligkeiten,
  • Aggressionsverhalten,
  • Beißvorfälle,
  • behördliche Auflagen,
  • Maulkorbpflicht,
  • sonstige sicherheitsrelevante Umstände.

12.3 Gesundheitszustand des Hundes

Der Kunde bestätigt, dass der Hund zum Zeitpunkt der Teilnahme grundsätzlich in einem gesundheitlichen Zustand ist, der die Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung zulässt.

Der Unternehmer ist berechtigt, die Teilnahme abzulehnen oder abzubrechen, wenn berechtigte Zweifel an der gesundheitlichen Eignung bestehen.


12.4 Erkrankungen und Verletzungen

Der Kunde verpflichtet sich, den Unternehmer vor Beginn einer Leistung über sämtliche bekannten Erkrankungen oder Verletzungen des Hundes zu informieren.

Dies gilt insbesondere für

  • Lahmheiten,
  • orthopädische Erkrankungen,
  • neurologische Erkrankungen,
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
  • Infektionskrankheiten,
  • frische Operationen,
  • Schmerzen,
  • sonstige gesundheitliche Einschränkungen.

12.5 Tierärztliche Abklärung

Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass eine tierärztliche Untersuchung erforderlich sein könnte, ist der Unternehmer berechtigt,

  • einzelne Übungen abzulehnen,
  • Trainings anzupassen,
  • Leistungen auszusetzen,
  • oder eine tierärztliche Abklärung vor Fortsetzung der Leistung zu verlangen.

Die Entscheidung hierüber erfolgt ausschließlich nach fachlichem Ermessen des Unternehmers.


12.6 Medikamente

Der Kunde hat den Unternehmer über sämtliche Medikamente zu informieren, welche die Belastbarkeit oder das Verhalten des Hundes beeinflussen können.


12.7 Läufigkeit

Läufige Hündinnen dürfen ausschließlich nach vorheriger Information des Unternehmers teilnehmen.

Der Unternehmer entscheidet unter Berücksichtigung des jeweiligen Trainingszieles, der übrigen Teilnehmer und der Sicherheit über eine Teilnahme.


12.8 Impfungen und Parasiten

Der Unternehmer empfiehlt die Einhaltung der jeweils aktuellen tierärztlichen Empfehlungen hinsichtlich Impfungen, Parasitenprophylaxe und Gesundheitsvorsorge.

Hunde mit ansteckenden Erkrankungen oder einem Verdacht hierauf dürfen an Leistungen des Unternehmers nicht teilnehmen.


12.9 Geeignete Ausrüstung

Der Kunde verpflichtet sich, ausschließlich geeignete und verkehrssichere Ausrüstung zu verwenden.

Der Unternehmer ist berechtigt, ungeeignete oder beschädigte Ausrüstungsgegenstände abzulehnen.

Dies gilt insbesondere für

  • Halsbänder,
  • Geschirre,
  • Leinen,
  • Maulkörbe,
  • Schleppleinen,
  • Trainingshilfsmittel.

12.10 Körperliche Belastbarkeit

Der Kunde verpflichtet sich, den Hund ausschließlich entsprechend dessen körperlicher Belastbarkeit einzusetzen.

Der Unternehmer ist berechtigt,

  • Übungen anzupassen,
  • Wiederholungszahlen zu reduzieren,
  • Pausen anzuordnen,
  • Übungen abzubrechen,

wenn dies aus fachlicher Sicht erforderlich erscheint.


12.11 Sicherheit

Der Kunde bleibt während der gesamten Leistung für seinen Hund verantwortlich.

Insbesondere hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass

  • der Hund ordnungsgemäß gesichert ist,
  • andere Menschen oder Tiere nicht gefährdet werden,
  • gesetzliche Vorschriften eingehalten werden,
  • Anweisungen des Unternehmers unverzüglich umgesetzt werden.

12.12 Hundehalterhaftung

Die gesetzliche Verantwortung des Hundehalters bleibt durch die Teilnahme an Leistungen des Unternehmers unberührt.

Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für sämtliche Schäden, die durch seinen Hund verursacht werden.


12.13 Haftpflichtversicherung

Der Kunde bestätigt, für den teilnehmenden Hund eine aufrechte Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben.

Der Unternehmer ist berechtigt, einen entsprechenden Nachweis zu verlangen.


12.14 Gesetzliche Verpflichtungen

Der Kunde bestätigt, sämtliche gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Hundehaltung einzuhalten.

Dies betrifft insbesondere

  • Registrierungspflichten,
  • Kennzeichnungspflichten,
  • Leinenpflichten,
  • Maulkorbpflichten,
  • tierschutzrechtliche Vorschriften,
  • landesrechtliche Bestimmungen.

12.15 Mitwirkungspflichten bei Online-Angeboten

Der Kunde verpflichtet sich, digitale Inhalte ausschließlich entsprechend den bereitgestellten Anleitungen zu nutzen.

Insbesondere hat der Kunde eigenverantwortlich zu beurteilen, ob die jeweiligen Übungen für seinen Hund geeignet sind.


12.16 Verweigerung der Mitwirkung

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, ist der Unternehmer berechtigt,

  • einzelne Leistungen abzulehnen,
  • Trainings abzubrechen,
  • Teilnehmer auszuschließen,
  • Verträge aus wichtigem Grund zu kündigen,

soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen erforderlich erscheint.


12.17 Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern

Der Kunde verpflichtet sich zu einem höflichen, respektvollen und sachlichen Umgang mit

  • anderen Teilnehmern,
  • Mitarbeitern,
  • Vortragenden,
  • Besuchern,
  • sowie dem Unternehmer.

Diskriminierungen, Beleidigungen, Bedrohungen, Einschüchterungen oder sonstige unzumutbare Verhaltensweisen werden nicht geduldet.


12.18 Tierwohl

Das Wohl des Hundes steht bei sämtlichen Leistungen im Vordergrund.

Der Unternehmer ist berechtigt, Übungen oder Trainingssituationen jederzeit zu ändern oder abzubrechen, wenn dies aus Gründen des Tierwohls oder der Sicherheit erforderlich erscheint.


12.19 Respektvoller Umgang und Vertrauensverhältnis

Das Vertragsverhältnis basiert auf gegenseitigem Vertrauen und einem respektvollen Umgang. Ist dieses Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört, insbesondere durch wiederholte unbegründete Vorwürfe, beleidigendes Verhalten, Drohungen oder sonstige schwerwiegende Pflichtverletzungen, ist der Unternehmer berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu beenden. Bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben hiervon unberührt. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

13. Rücktritt, Stornierung, Terminabsagen und Ausfallregelungen

13.1 Gesetzliches Rücktrittsrecht

Verbrauchern stehen die gesetzlichen Rücktrittsrechte nach dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) sowie dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu.

Soweit ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, richtet sich dessen Ausübung ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Das gesetzliche Rücktrittsrecht bleibt durch diese AGB unberührt.


13.2 Vorzeitiger Beginn von Dienstleistungen

Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass mit der Ausführung einer Dienstleistung bereits vor Ablauf einer gesetzlichen Rücktrittsfrist begonnen wird, erklärt er sich damit einverstanden, dass das gesetzliche Rücktrittsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ganz oder teilweise erlöschen kann.

Dies gilt insbesondere für

  • Einzeltrainings
  • Gruppentrainings
  • Workshops
  • Programme
  • Sachkundekurse
  • Online-Beratungen
  • digitale Inhalte
  • Abonnementleistungen.

13.3 Stornierung von Einzelterminen

Ein vereinbarter Einzeltermin kann bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Einlangens der Mitteilung beim Unternehmer.

Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen gilt der Termin grundsätzlich als in Anspruch genommen.

Der Unternehmer ist berechtigt, das vereinbarte Entgelt zu verrechnen.


13.4 Gruppentrainings

Kann der Kunde an einem Gruppentraining nicht teilnehmen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf

  • Nachholung,
  • Ersatztermine,
  • Gutschrift,
  • Rückerstattung,
  • Verlängerung der Kursdauer.

Gruppentrainings bauen regelmäßig aufeinander auf und sind Bestandteil eines Gesamtkonzeptes.


13.5 Programme

Für Programme mit fixer Laufzeit gelten die jeweils vereinbarten Programmlaufzeiten.

Nicht wahrgenommene Leistungen gelten grundsätzlich als konsumiert.

Eine Verlängerung der Programmlaufzeit erfolgt nicht.


13.6 Workshops, Seminare, SocialWalks und Veranstaltungen

Soweit in der jeweiligen Ausschreibung nichts Abweichendes geregelt ist, gelten folgende Stornobedingungen:

eintägige Veranstaltungen

  • bis 72 Stunden vor Beginn: kostenfrei
  • danach: 100 % der Teilnahmegebühr

mehrtägige Veranstaltungen

  • 21–14 Tage vor Beginn: 25 %
  • 13–7 Tage vor Beginn: 50 %
  • weniger als 7 Tage vor Beginn: 100 %

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Unternehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.


13.7 Sachkundekurse

Für Sachkundekurse gelten die jeweils veröffentlichten Teilnahmebedingungen.

Kann ein Teilnehmer kurzfristig verhindert sein, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Umbuchung oder Rückerstattung.

Der Unternehmer kann aus Kulanz eine Umbuchung ermöglichen.

Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.


13.8 Nichterscheinen

Erscheint der Kunde ohne vorherige rechtzeitige Absage nicht zum vereinbarten Termin oder zur Veranstaltung, gilt die vereinbarte Leistung grundsätzlich als erbracht.

Ein Anspruch auf Ersatzleistung besteht nicht.


13.9 Verspätungen

Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten.

Die vereinbarte Leistungszeit verlängert sich hierdurch nicht.

Ein Anspruch auf Nachholung besteht nicht.


13.10 Abbruch einer Leistung durch den Kunden

Bricht der Kunde eine begonnene Leistung freiwillig ab, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf

  • Rückerstattung,
  • Preisreduktion,
  • Ersatztermine,
  • Gutschriften.

13.11 Abbruch durch den Unternehmer

Der Unternehmer ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise abzubrechen, wenn insbesondere

  • Sicherheitsrisiken bestehen,
  • tierschutzrechtliche Gründe dies erfordern,
  • der Gesundheitszustand des Hundes eine Fortsetzung nicht zulässt,
  • der Kunde Anweisungen wiederholt nicht befolgt,
  • sonstige wichtige Gründe vorliegen.

Bereits erbrachte Leistungen gelten als ordnungsgemäß erbracht.

Soweit der Abbruch ausschließlich vom Unternehmer zu vertreten ist, wird ein angemessener Ersatz angeboten.


13.12 Höhere Gewalt

Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt, insbesondere

  • Naturereignissen,
  • behördlicher Maßnahmen,
  • Epidemien,
  • Pandemien,
  • Stromausfällen,
  • technischen Störungen,
  • Sicherheitsrisiken,
  • oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen

nicht durchgeführt werden, ist der Unternehmer berechtigt,

  • Termine zu verschieben,
  • Leistungen an einem anderen Ort durchzuführen,
  • gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten,
  • oder Leistungen online durchzuführen.

Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften.


13.13 Wetterbedingte Änderungen

Outdoor-Leistungen finden grundsätzlich auch bei wechselhaften Wetterbedingungen statt.

Der Unternehmer entscheidet allein darüber, ob

  • Witterung,
  • Bodenverhältnisse,
  • Hitze,
  • Schnee,
  • Sturm,
  • Gewitter,
  • oder sonstige Sicherheitsaspekte

eine Änderung oder Verschiebung erforderlich machen.

Diese Entscheidung erfolgt ausschließlich unter Berücksichtigung der Sicherheit von Mensch und Hund.


13.14 Ersatzleistungen

Der Unternehmer kann anstelle einer ausgefallenen Leistung insbesondere anbieten:

  • Ersatztermin
  • Theorieeinheit
  • Online-Training
  • Trainingsplanung
  • Videoanalyse
  • gleichwertige Gruppenleistung
  • sonstige vergleichbare Leistungen.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Ersatzleistung besteht nicht.


13.15 Kulanzregelungen

Etwaige Kulanzentscheidungen des Unternehmers erfolgen freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Aus einer einmal gewährten Kulanzleistung kann kein Anspruch auf zukünftige gleichartige Entscheidungen abgeleitet werden.


13.16 Rückerstattungen

Rückerstattungen erfolgen ausschließlich,

  • wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist,
  • der Unternehmer die vereinbarte Leistung endgültig nicht erbringen kann,
  • oder ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Bereits erbrachte Teilleistungen bleiben hiervon unberührt.


13.17 Ersatzteilnehmer

Soweit die jeweilige Leistungsart dies zulässt, kann der Kunde nach vorheriger Zustimmung des Unternehmers einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen.

Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.


13.17 Krankheit des Kunden oder Hundes

Eine Erkrankung des Kunden oder des Hundes entbindet grundsätzlich nicht von den vereinbarten Zahlungs- oder Stornobedingungen. Hiervon unberührt bleiben zwingende gesetzliche Vorschriften. Der Unternehmer kann im Einzelfall aus Kulanz eine Umbuchung oder Ersatzleistung anbieten.

14. Haftung

14.1 Allgemeine Grundsätze

Die Teilnahme an sämtlichen Leistungen des Unternehmers erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden.

Dies gilt insbesondere für

  • Einzeltrainings,
  • Gruppentrainings,
  • Programme,
  • Workshops,
  • Seminare,
  • Vorträge,
  • SocialWalks,
  • Sachkundekurse,
  • Hundefitness,
  • Hundemassage,
  • Platznutzungen,
  • sowie die Nutzung digitaler Inhalte.

14.2 Haftung des Unternehmers

Der Unternehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Unternehmer gegenüber Verbrauchern ausschließlich für Personenschäden sowie im Rahmen zwingender gesetzlicher Bestimmungen.

Gegenüber Unternehmern wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


14.3 Keine Erfolgshaftung

Der Unternehmer schuldet keinen bestimmten Ausbildungs-, Trainings-, Gesundheits- oder Verhaltenserfolg.

Eine Haftung für einen ausbleibenden oder nicht den Erwartungen entsprechenden Trainingserfolg ist ausgeschlossen.


14.4 Eigenverantwortung des Kunden

Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich darüber,

  • ob er Empfehlungen umsetzt,
  • welche Übungen er außerhalb der Trainingseinheiten durchführt,
  • in welchem Umfang er seinen Hund belastet,
  • sowie ob sein Hund gesundheitlich zur Durchführung geeignet ist.

Die Umsetzung sämtlicher Empfehlungen erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.


14.5 Haftung des Hundehalters

Die gesetzliche Verantwortung des Hundehalters bleibt durch die Teilnahme an Leistungen des Unternehmers unberührt.

Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften insbesondere für Schäden,

  • die durch seinen Hund verursacht werden,
  • die gegenüber anderen Teilnehmern entstehen,
  • die gegenüber Dritten entstehen,
  • die gegenüber dem Unternehmer entstehen,
  • oder die an Einrichtungen des Unternehmers verursacht werden.

14.6 Schäden zwischen Hunden

Die Teilnahme an Gruppenveranstaltungen sowie sonstigen Leistungen mit mehreren Hunden erfolgt unter Berücksichtigung des allgemeinen Lebensrisikos im Umgang mit Tieren.

Kommt es trotz sorgfältiger Organisation zu Auseinandersetzungen oder Verletzungen zwischen Hunden, haftet der Unternehmer nur, wenn ihm ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen wird.

Die gesetzliche Tierhalterhaftung der beteiligten Hundehalter bleibt unberührt.


14.7 Schäden zwischen Teilnehmern

Jeder Teilnehmer ist für sein eigenes Verhalten verantwortlich.

Für Schäden, die Teilnehmer untereinander verursachen, haftet ausschließlich der jeweilige Verursacher nach den gesetzlichen Vorschriften.

Eine Haftung des Unternehmers besteht nur nach Maßgabe dieses Kapitels.


14.8 Nutzung des Trainingsgeländes

Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.

Dies gilt insbesondere für

  • Trainingsgeräte,
  • Hindernisse,
  • Balancegeräte,
  • Fitnessgeräte,
  • Parkflächen,
  • Wege,
  • Freiflächen.

Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, die durch eine unsachgemäße Nutzung entstehen.


14.9 Witterungseinflüsse

Dem Kunden ist bekannt, dass Outdoor-Trainings naturgemäß mit besonderen Risiken verbunden sind.

Hierzu zählen insbesondere

  • Regen,
  • Schnee,
  • Eis,
  • Matsch,
  • Hitze,
  • Unebenheiten,
  • Pflanzen,
  • Insekten,
  • Wildtiere.

Der Kunde verpflichtet sich, sein Verhalten entsprechend anzupassen.


14.10 Digitale Inhalte

Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass digitale Inhalte

  • fehlerhaft umgesetzt,
  • ungeeignet angewendet,
  • auf andere Hunde übertragen,
  • ohne ausreichende Kenntnisse verwendet

werden.

Die Verantwortung für die praktische Umsetzung liegt ausschließlich beim Kunden.


14.11 Wertgegenstände

Für

  • Kleidung,
  • Mobiltelefone,
  • Kameras,
  • Fahrzeuge,
  • Hundezubehör,
  • persönliche Gegenstände,

übernimmt der Unternehmer keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

Dies gilt insbesondere bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung.


14.12 Höhere Gewalt

Der Unternehmer haftet nicht für Schäden oder Leistungsausfälle, die auf Ereignisse außerhalb seines Einflussbereiches zurückzuführen sind.

Hierzu zählen insbesondere

  • Naturereignisse,
  • Stromausfälle,
  • behördliche Maßnahmen,
  • Epidemien,
  • Pandemien,
  • Cyberangriffe,
  • technische Ausfälle,
  • sonstige Fälle höherer Gewalt.

14.13 Erfüllungsgehilfen

Soweit der Unternehmer zur Leistungserbringung Mitarbeiter, Trainer, Assistenten oder externe Vortragende einsetzt, haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen.


14.14 Mitverschulden

Hat der Kunde durch eigenes Verhalten oder durch unrichtige oder unvollständige Angaben zur Entstehung oder Höhe eines Schadens beigetragen, sind die gesetzlichen Vorschriften über das Mitverschulden anzuwenden.


14.15 Verjährung

Für Schadenersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

15. Urheberrecht, geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

15.1 Geistiges Eigentum

Sämtliche vom Unternehmer im Rahmen seiner Tätigkeit bereitgestellten Inhalte und Leistungen unterliegen – soweit gesetzlich möglich – dem Urheberrecht, Markenrecht sowie sonstigen Rechten des geistigen Eigentums.

Dies gilt insbesondere für:

  • Trainingskonzepte
  • Ausbildungsprogramme
  • Trainingspläne
  • Übungsanleitungen
  • Handouts
  • Skripten
  • Präsentationen
  • Fachvorträge
  • Videoanalysen
  • Trainingsvideos
  • Fotografien
  • Grafiken
  • Logos
  • Marken
  • Designs
  • Texte
  • Podcasts
  • Audioaufnahmen
  • Online-Kurse
  • Inhalte der doGSport Academy
  • digitale Lernunterlagen
  • sämtliche sonstigen vom Unternehmer entwickelten Inhalte.

15.2 Nutzungsrecht

Der Kunde erhält ausschließlich ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und jederzeit widerrufliches Nutzungsrecht.

Die Nutzung ist ausschließlich für private Zwecke zulässig.

Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Unternehmers.


15.3 Verbotene Nutzungen

Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Unternehmers ist insbesondere untersagt:

  • Vervielfältigung
  • Veröffentlichung
  • Verbreitung
  • Verkauf
  • Vermietung
  • Verleih
  • Übersetzung
  • Bearbeitung
  • öffentliche Wiedergabe
  • Weitergabe an Dritte
  • Upload auf Internetplattformen
  • Verwendung in Hundeschulen
  • Nutzung in Vereinen
  • gewerbliche Verwendung
  • Unterrichtszwecke
  • Ausbildungszwecke.

15.4 Trainingsunterlagen

Sämtliche Trainingsunterlagen dienen ausschließlich der persönlichen Verwendung durch den Kunden.

Eine Weitergabe – auch auszugsweise – an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Unternehmers unzulässig.


15.5 Videoaufzeichnungen

Trainingsvideos sowie sonstige Videoaufzeichnungen dürfen ausschließlich innerhalb der vom Unternehmer vorgesehenen Plattform genutzt werden.

Downloads, Bildschirmaufzeichnungen (Screen Recordings), Kopien oder sonstige Vervielfältigungen sind – soweit gesetzlich zulässig – ohne vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig.


15.6 Foto- und Filmaufnahmen durch Teilnehmer

Foto-, Video- oder Tonaufnahmen während Trainings oder Veranstaltungen sind ausschließlich mit vorheriger Zustimmung des Unternehmers zulässig.

Dabei sind insbesondere

  • Persönlichkeitsrechte,
  • Datenschutzbestimmungen,
  • Urheberrechte,
  • Rechte anderer Teilnehmer

zu beachten.

Der Unternehmer kann Aufnahmen jederzeit untersagen.


15.7 Veröffentlichung von Aufnahmen

Veröffentlicht der Unternehmer Foto-, Video- oder Tonaufnahmen, erfolgt dies ausschließlich unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.

Ein Widerruf bereits erteilter Einwilligungen wirkt ausschließlich für zukünftige Veröffentlichungen.


15.8 Verwendung der Marke doGSport

Die Bezeichnungen

  • doGSport
  • doGSport Academy

sowie Logos, Gestaltungen und sonstige Kennzeichen dürfen ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Unternehmers verwendet werden.

Dies gilt insbesondere für

  • Werbung
  • Drucksorten
  • Websites
  • Social Media
  • Veranstaltungen
  • Ausbildungsunterlagen.

15.9 Social Media

Der Kunde darf Inhalte des Unternehmers ausschließlich im Rahmen der von den jeweiligen Plattformen vorgesehenen Funktionen (z. B. Teilen oder Verlinken) verwenden.

Eine Veränderung, Kürzung oder Bearbeitung der Inhalte darf den Sinn oder die Aussage nicht verfälschen und die berechtigten Interessen des Unternehmers nicht beeinträchtigen.


15.10 KI-Systeme und automatisierte Verarbeitung

Die vom Unternehmer bereitgestellten Inhalte dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung insbesondere nicht

  • automatisiert ausgelesen,
  • für das Training künstlicher Intelligenz verwendet,
  • in Datenbanken übernommen,
  • durch Web-Scraping erfasst,
  • für Sprachmodelle verarbeitet,
  • oder in vergleichbare Systeme eingespeist

werden.

Zwingende gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt.


15.11 Verstöße

Bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieses Kapitels ist der Unternehmer berechtigt,

  • Nutzungsrechte zu entziehen,
  • Zugänge zu sperren,
  • Unterlassung zu verlangen,
  • Schadenersatzansprüche geltend zu machen,
  • sonstige gesetzliche Ansprüche zu verfolgen.

15.12 Eigentum an Trainingskonzepten

Die Teilnahme an Trainings, Programmen oder Veranstaltungen begründet keinerlei Eigentums- oder Nutzungsrechte an den zugrunde liegenden Trainingsmethoden, Konzepten oder Ausbildungsunterlagen.


15.13 Wissenschaftliche und fachliche Inhalte

Fachliche Inhalte, Ausbildungsunterlagen und Trainingsmethoden dürfen ausschließlich entsprechend ihrer Zweckbestimmung verwendet werden.

Eine eigenständige Weitergabe als eigene Ausbildungsmethode oder als Bestandteil eigener Schulungen ist unzulässig.


15.14 Verlinkungen

Links auf die Website des Unternehmers sind grundsätzlich zulässig, sofern

  • keine rechtswidrigen Inhalte verbreitet werden,
  • keine Irreführung erfolgt,
  • keine geschäftsschädigende Darstellung erfolgt,
  • und keine unzutreffende wirtschaftliche Verbindung suggeriert wird.

15.15 Gesetzliche Schranken

Die gesetzlichen Bestimmungen über zulässige Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke bleiben unberührt.

16. Datenschutz und elektronische Kommunikation

16.1 Verarbeitung personenbezogener Daten

Der Unternehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Datenschutzgesetzes (DSG) sowie weiterer anwendbarer gesetzlicher Vorschriften.

Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Unternehmers, welche auf der Website abrufbar ist.


16.2 Zweck der Datenverarbeitung

Personenbezogene Daten werden insbesondere verarbeitet, soweit dies für

  • die Vertragsanbahnung,
  • den Vertragsabschluss,
  • die Durchführung gebuchter Leistungen,
  • die Terminorganisation,
  • die Rechnungslegung,
  • die Zahlungsabwicklung,
  • die Kommunikation mit dem Kunden,
  • die Bereitstellung digitaler Inhalte,
  • die Nutzung der doGSport Academy,
  • die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen,
  • sowie zur Wahrung berechtigter Interessen des Unternehmers

erforderlich ist.


16.3 Elektronische Kommunikation

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass vertragsbezogene Informationen in elektronischer Form übermittelt werden können.

Dies betrifft insbesondere:

  • Terminbestätigungen,
  • Terminänderungen,
  • organisatorische Informationen,
  • Rechnungen,
  • Zahlungsinformationen,
  • Trainingsunterlagen,
  • Zugangsdaten,
  • Informationen zur doGSport Academy,
  • sonstige vertragsrelevante Mitteilungen.

16.4 Kommunikation über WhatsApp

Soweit der Kunde einer Kommunikation über WhatsApp zustimmt oder einer entsprechenden WhatsApp-Gruppe beitritt, erfolgt die Kommunikation freiwillig über diesen Dienst.

Dem Kunden ist bekannt, dass hierbei personenbezogene Daten durch den jeweiligen Anbieter verarbeitet werden können.

Die Teilnahme an einer WhatsApp-Gruppe erfolgt freiwillig.

Alternativ kann der Kunde den Unternehmer über andere angebotene Kommunikationswege kontaktieren. Für organisatorische Informationen gelten jedoch die in diesen AGB geregelten Kommunikationsbestimmungen.


16.5 Buchungssysteme und Drittanbieter

Zur Organisation des Geschäftsbetriebes kann der Unternehmer externe Dienstleister einsetzen, insbesondere für

  • Terminbuchungen,
  • Terminverwaltung,
  • Zahlungsabwicklung,
  • Videokonferenzen,
  • Mitgliederbereiche,
  • Newsletter,
  • E-Mail-Kommunikation.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im erforderlichen Umfang sowie entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.


16.6 Foto- und Videoaufnahmen

Soweit im Rahmen von Trainings, Veranstaltungen oder sonstigen Leistungen Foto- oder Videoaufnahmen angefertigt werden, erfolgt deren Verarbeitung ausschließlich unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Soweit gesetzlich erforderlich, erfolgt eine Veröffentlichung nur auf Grundlage einer entsprechenden Einwilligung oder einer sonstigen gesetzlichen Rechtsgrundlage.


16.7 Elektronische Rechnungen

Der Kunde erklärt sich mit der Übermittlung von Rechnungen in elektronischer Form einverstanden.

Auf Wunsch kann – soweit gesetzlich erforderlich – eine Rechnung in Papierform zur Verfügung gestellt werden.


16.8 Aufbewahrungspflichten

Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies

  • zur Vertragserfüllung,
  • aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten,
  • oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen

erforderlich ist.


16.9 Verweis auf Datenschutzerklärung

Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung des Unternehmers ist Bestandteil der datenschutzrechtlichen Informationen und ergänzt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Im Falle datenschutzrechtlicher Widersprüche zwischen diesen AGB und der Datenschutzerklärung gehen die Bestimmungen der Datenschutzerklärung vor.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Anwendbares Recht

Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Unternehmer und dem Kunden findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.

Die Anwendung der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Zwingende verbraucherschützende Bestimmungen bleiben unberührt.


17.2 Gerichtsstand

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gilt – soweit gesetzlich zulässig – die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz des Unternehmers.

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.


17.3 Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Zahlungen ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Unternehmers.


17.4 Schrift- und Textform

Soweit in diesen AGB oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften keine strengere Form vorgesehen ist, können Erklärungen der Vertragsparteien in Textform erfolgen.

Als Textform gelten insbesondere:

  • E-Mail,
  • Nachrichten über das Buchungssystem,
  • WhatsApp,
  • sonstige elektronische Kommunikationsformen, sofern der jeweilige Absender eindeutig identifizierbar ist.

17.5 Änderungen dieser AGB

Der Unternehmer ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für zukünftige Vertragsabschlüsse jederzeit anzupassen.

Bei bestehenden Dauerschuldverhältnissen werden Änderungen dem Kunden rechtzeitig in Textform bekanntgegeben.

Änderungen gelten nur insoweit, als sie nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig sind.


17.6 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Soweit gesetzlich zulässig, verpflichten sich die Vertragsparteien, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.


17.7 Keine mündlichen Nebenabreden

Nebenabreden bestehen nicht.

Änderungen oder Ergänzungen einzelner Vertragsvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit zumindest der Textform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.


17.8 Vertragsübertragung

Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmers auf Dritte zu übertragen.

Der Unternehmer ist berechtigt, einzelne Rechte und Pflichten im gesetzlich zulässigen Umfang auf Rechtsnachfolger oder zur Vertragserfüllung eingesetzte Dritte zu übertragen.


17.9 Verzicht

Ein Verzicht des Unternehmers auf einzelne Rechte oder Ansprüche gilt ausschließlich für den jeweiligen Einzelfall.

Aus einer einmaligen oder wiederholten Nichtausübung eines Rechtes kann kein Verzicht auf zukünftige Rechte abgeleitet werden.


17.10 Kulanz

Kulanzleistungen des Unternehmers erfolgen freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Auch wiederholte Kulanzentscheidungen begründen keinen Rechtsanspruch auf eine zukünftige gleichartige Behandlung.


17.11 Sprache

Maßgebliche Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

Werden Übersetzungen zur Verfügung gestellt, dienen diese ausschließlich der besseren Verständlichkeit.

Im Zweifel ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.


17.12 Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und gelten für sämtliche ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Vertragsverhältnisse.